So will die Opposition bei der Reform von U-Ausschüssen Druck machen

Politik / 26.01.2023 • 15:30 Uhr / 6 Minuten Lesezeit
Die Parteien wollen das Untersuchungsrecht reformieren. Doch beim Wie spießt es sich. Nun droht ein Scheitern der Gespräche. <span class="copyright">VN/Steurer</span>
Die Parteien wollen das Untersuchungsrecht reformieren. Doch beim Wie spießt es sich. Nun droht ein Scheitern der Gespräche. VN/Steurer

Während FPÖ, SPÖ und Neos ein gemeinsames Anliegen formulierten, drängen die Grünen auf einen runden Tisch.

Schwarzach Die Oppositionsparteien sind verärgert. Gemeinsam pochen sie erneut auf eine Reform von Untersuchungsausschüssen auf Landesebene, und machen auch keinen Hehl daraus, wen sie für das Scheitern der bisherigen Verhandlungen verantwortlich machen: Die ÖVP. Diese sei beim Streitpunkt, der Frage einer unabhängigen Instanz zur Streitschlichtung bei ausbleibenden Aktenlieferungen von Beginn an auf der Bremse gestanden, glauben FPÖ, SPÖ und Neos. Aus Sicht der drei Parteien kommt dafür nur das Landesverwaltungsgericht in Frage, was die Volkspartei vehement ablehnt. Sie will, dass diese Aufgabe Landesrechnungshof und Landesvolksanwalt wahrnehmen. Die Opposition hat nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der das bisherige Verhandlungsergebnis, aber auch ihre Vorstellung über die künftige Streitschlichtung rechtlich verankern soll. Die Grünen rufen zu einem runden Tisch auf.

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Konsens in zwölf von 13 Punkten

Erst einmal gab es einen U-Ausschuss im Land: Dabei ging es um Offshore-Geschäfte der Hypo Vorarlberg 2016 und 2017. Im Zuge der Vorgänge rund um den Wirtschaftsbund im Vorjahr wurden erneut Rufe nach einer parlamentarischen Untersuchung laut. Das Instrument U-Ausschuss sollte vorher aber reformiert werden. Immer wieder war die Rede von einem „zahnlosen Tiger.“ Das Plenum einigte sich schließlich vor dem Sommer auf insgesamt 13 Verhandlungspunkte. Ziel war ein Allparteienbeschluss. Bei zwölf Aspekten gibt es nun Konsens. Darunter ist etwa auch die Frage der Medienöffentlichkeit, über die hinter den Kulissen lange debattiert wurde. Nur bei einem Punkt spießt es sich noch: Die Streitschlichtungsinstanz bei Aktenlieferungen. Daran droht die ganze Reform zu scheitern.

FPÖ-Klubobmann Christoph Bitschi. <span class="copyright">VN/Hartinger</span>
FPÖ-Klubobmann Christoph Bitschi. VN/Hartinger

SPÖ, FPÖ und Neos bestehen auf das Landesverwaltungsgericht, wie Manuela Auer, Christof Bitschi und Sabine Scheffknecht zuletzt auch bei Vorarlberg LIVE bekräftigten. Aus deren Sicht können Landesvolksanwalt und Landesrechnungsdirektorin durch ihre Bestellung durch den Landtag nicht völlig unabhängig von den dort herrschenden Mehrheitsverhältnissen agieren, wie es unter anderem in dem gemeinsamen Antrag heißt. Schon jetzt bestehe im aktuellen Regime für U-Ausschüsse laut Landesverfassung und Geschäftsordnung des Landtags die Möglichkeit, beide Organe mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. „Ebenso sind diese Regeln aus Sicht der Opposition im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung klar abzulehnen.“ Gegen verfassungsrechtliche Bedenken führen die drei Parteien ein Gutachten der Legistikabteilung des Landes an.

Die geschäftsführende SPÖ-Klubobfrau Manuela Auer. <span class="copyright">VN/Hartinger</span>
Die geschäftsführende SPÖ-Klubobfrau Manuela Auer. VN/Hartinger

Klare Regelung auf Bundesebene

Verfassungsrechtler Peter Bußjäger verweist im VN-Gespräch auf Unsicherheiten – auch wenn es viele gute Argumente dafür gäbe, dass das Landesverwaltungsgericht die Aufgabe als Streitschlichtungsinstanz in Sachen Aktenlieferung wahrnehmen könne.

Neos-Klubobfrau Sabine Scheffknecht. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Neos-Klubobfrau Sabine Scheffknecht. VN/Paulitsch

Nur bei U-Ausschüssen im Nationalrat, also auf Bundesebene, gebe es eine ausdrückliche Regelung, erklärt der Experte. Dafür sei laut Verfassung der Verfassungsgerichtshof zuständig. Ob in den Ländern dafür das Landesverwaltungsgericht zum Zug kommen könne, sei offen. Die verfassungsrechtliche Grundlage bezeichnet er als unbestimmt. Demnach könne dem Gericht lediglich „sonstige Aufgaben“ übertragen werden. Ob das auch Aufgaben rund um U-Ausschüsse sein können, sei fraglich. „Es spricht in der Gesamtabwägung mehr dafür, es mit der Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zu betrauen.“ Gleichzeitig meint Bußjäger: „Solange der Verfassungsgerichtshof darüber nicht abschließend entschieden hat, kann man das auch nicht endgültig beantworten.“

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. <span class="copyright">VN/Hartinger</span>
ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. VN/Hartinger

Frühstücks Zweifel bleiben

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück kann mit dem Antrag der drei Parteien jedenfalls nicht viel anfangen. Vielmehr mache der vom Koalitionspartner vorgebrachte runde Tisch Sinn. Die rechtlichen Zweifel der Volkspartei sieht der Klubbchef weiterhin nicht ausgeräumt, und führt erneut die aus seiner Sicht drohende Unsicherheit an. „Das gibt es so in keinem einzigen Bundesland.“ Auch die Aussagen rund um die Unabhängigkeit von Volksanwalt und Rechnungshof stellt Frühstück in Abrede. Einen Beschluss nur mit den Grünen kann er sich auch weiterhin nicht vorstellen.

Eva Hammerer, Klubobfrau der Grünen.<span class="copyright"> VN/Steurer</span>
Eva Hammerer, Klubobfrau der Grünen. VN/Steurer

„Das Grundproblem ist, dass sich Opposition und ÖVP auf ihren Positionen verschanzt haben“, gibt seine grüne Amtskollegin Eva Hammerer zu bedenken. Ihre Partei könne sich beide Varianten vorstellen. Nun gelte es, erneut Bewegung in die Sache zu bringen. Deshalb habe ihre Partei den runden Tisch mit allen Parteiobleuten, der Landes-Rechnungshofpräsidentin, dem Volksanwalt, und einem Verfassungsexperten oder einer -expertin vorgeschlagen. Bisher habe sie aber noch nichts von der Opposition gehört, sagt Hammerer. Fest stehe: Auch wenn die Grünen deren Antrag zustimmen würden, brauche es wegen der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit doch die ÖVP.

Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger.
Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger.

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