Volksanwalt: Viele Unklarheiten in Vorarlberg zu Covid-Regeln

Politik / 04.04.2023 • 17:25 Uhr
Zahlreiche Novellen und Änderungen von Regelungen führten in der Bevölkerung zu Unsicherheiten, zeigt ein neuer Bericht. <span class="copyright">APA</span>
Zahlreiche Novellen und Änderungen von Regelungen führten in der Bevölkerung zu Unsicherheiten, zeigt ein neuer Bericht. APA

Im vergangenen Jahr gab es nach “Flut an Gesetzesnovellen” ungewöhnlich viele Anfragen

Julia Schilly, Magdalena Raos

Schwarzach, Wien 2022 gab es bei der Landesvolksanwaltschaft besonders viele Anfragen zu den heuer fast vollständig aufgehobenen Corona-Regeln. Das ist im aktuellen Tätigkeitsbericht von Landesvolksanwalt Klaus Feurstein nachzulesen. Angesichts der „Flut an Gesetzesnovellen“ hätten viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gewusst, was erlaubt ist und was nicht. „Dieses Gefühl der Hilflosigkeit und Unwissenheit wurde zudem verstärkt durch die zahlreichen Maßnahmen auf Bundesebene und ergänzenden Regelungen auf Landesebene”, heißt es im Schriftstück. Auch die mittlerweile wieder abgeschaffte Impfpflicht habe zu vielen Unklarheiten geführt.

Im Juni des Vorjahres fiel die Impfpflicht wieder.
Im Juni des Vorjahres fiel die Impfpflicht wieder.

Mit Nachverfolgung der Infektionen überfordert

Es sei auch der Eindruck entstanden, dass die vom Land zur Bewältigung der Pandemie eingesetzten Mitglieder des Infektionsteams „phasenweise mit der Abarbeitung und Nachverfolgung überfordert waren“, liest es sich weiter in dem Bericht von Feurstein. „Einige Male haben wir erlebt, dass es sehr schwierig bzw. nahezu unmöglich war, Mitarbeitende bestimmter Behörden zu erreichen, um Amtswege zu erledigen, Anträge zu stellen oder Information persönlich einzuholen.“

Nach Gesprächen mit Verantwortlichen sei es aber rasch gelungen, Barrieren oder Schwierigkeiten abzubauen. Die Situation zeige, wie wichtig Vertrauen und gute Kommunikation zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern sei, um die Akzeptanz von staatlichen Maßnahmen zu erhöhen.

<p class="caption">Klaus Feurstein ist seit Mai 2021 Vorarlbergs Volksanwalt.<span class="marker"><span class="copyright">Udo Mittelberger</span></span></p>

Klaus Feurstein ist seit Mai 2021 Vorarlbergs Volksanwalt.Udo Mittelberger

Landesvolksanwalt Klaus Feurstein verzichtet in seinem Jahresbericht auf genaue Zahlen, wie viele Fälle von seinem Team behandelt wurden. Dies sei aufgrund der vielen telefonischen oder per Mail eingegangenen Anfragen, bei denen kein einzelner Akt angelegt wurde, nicht lückenlos möglich. Viele Anfragen des vergangenen Jahres betrafen neben Coronaregelungen Baurecht und Raumplanung. Seit es den Landesvolksanwalt gibt, also seit 1985, sind indes bereits 22.876 Fälle bearbeitet worden: Es gab 4482 Prüfungen und 17.364 Beratungen.

Unterstützung bei Corona-Folgen

In seiner Arbeit war der Volksanwalt auch immer wieder mit Fällen konfrontiert, die zeigten, wie schnell während der Pandemie Personen in Notlagen geraten können. In einem konkreten Anlassfall habe sich eine Familie an Feurstein gewandt. Das volljährige Kind litt zu diesem Zeitpunkt an den Folgen der Coronainfektion und war nicht in der Lage, das begonnene Studium abzuschließen. Aufgrund der fehlenden Versicherungsjahre bestand jedoch kein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe. Auch das Vorarlberger Sozialleistungsgesetz fand keine Anwendung.

“Die Familie lebt in einer kleinen Gemeinde und hatte Schwierigkeiten, rasch an Beratungsdienstleistungen und Auskünfte zu gelangen”, schildert der Volksanwalt. In Abstimmung mit verschiedenen Einrichtungen sei es schließlich gelungen, die Unterstützung der richtigen Beratungseinrichtungen zu organisieren und Kontakt zu medizinischen Einrichtungen herzustellen, sodass eine rasche und fachlich qualifizierte Betreuung nun doch möglich ist.

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Empfehlungen des Rechnungshofs

Auch der Bundes-Rechnungshof (RH) veröffentlichte am Dienstag seine Handlungsempfehlungen in Bezug auf Covid-19. Sie fußen auf Prüfungen, die das Kontrollorgan zum Thema Pandemie publiziert hat. Demnach braucht es etwa zeitgemäße Rechtsgrundlagen, präzise Förderkriterien und ein effektives Kontrollsystem.

In Berichten zum ersten Jahr der Pandemie stellte der Rechnungshof fest, dass die Vorbereitungen für ein gesundheitsbehördliches Pandemiemanagement nicht ausreichend waren, obwohl der Handlungsbedarf bereits vor der Pandemie aufgezeigt worden war.

Kritik gibt es etwa an der Gesetzeslage: Das Epidemiegesetz sowie der nationale Pandemieplan aus dem Jahr 2006 sind laut Rechnungshof nicht mehr zeitgemäß. Das Kontrollorgan empfiehlt deshalb, für geeignete Rechtsgrundlagen und Krisenpläne zu sorgen. Notwendig seien funktionierende Meldesysteme, auch brauche es ein klar geregeltes Zusammenspiel zwischen Gesundheitsministerium, Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich.

“Systematische Überförderung”

47,7 Milliarden Euro wurden bis Ende 2022 an Hilfsmaßnahmen vom Bund ausbezahlt oder genehmigt, wie aus dem Papier hervorgeht. Davon waren 14,3 Milliarden Euro Zuschüsse der eigens gegründeten Hilfsagentur COFAG, 9,8 Milliarden Euro flossen in die Kurzarbeit. Teilweise unpräzise seien die Kriterien für die Unternehmenshilfen der COFAG gewesen. Die antragstellenden Unternehmen hätten ihre Zahlungsunfähigkeit oder einen konkreten Liquiditätsengpass, für die die Zuschüsse vorgesehen waren, auch nicht darlegen müssen.

Eine Kombination von Umsatzersatz und Kurzarbeitshilfe hätte sich außerdem nicht ausgeschlossen, was laut Rechnungshof zu einer “systematischen Überförderung von Personalkosten” führte. Nur im November 2020 hätte das bei 50 ausgewählten großen Unternehmen eine Überförderung von bis zu 29 Millionen Euro verursacht.

Auch beim Kontrollsystem der Hilfen meldete der Rechnungshof Kritik an. Zentrale Fördervoraussetzungen seien nicht systematisch geprüft worden – so etwa bei der Familienbeihilfe, die ohne Nachweise ab den ersten Pandemiemonaten bis zum März 2021 weitergewährt wurde. Der Rechnungshof empfiehlt Vorgaben für die Kontrolle der Fördervoraussetzungen festzulegen, Konzepte für die nachgelagerte Kontrolle zu entwickeln und die Transparenz der Förderungen sicherzustellen.