Stadttunnel liegt wieder beim Bundesverwaltungsgericht

Kritiker des Feldkircher Stadttunnels sehen nach dem Baustopp Rückenwind für ihre Beschwerde. Enteignungsverfahren für Bauphase zwei starten bald.
Feldkirch Es ist schließlich die Drohung einer Anzeige, die den Stein ins Rollen bringt – oder eigentlich: die Bagger zum Stillstand bringt. Anfang April wendet sich eine Feldkircher Anwaltskanzlei an die Landesregierung und droht mit einer Anzeige, sollte der Bau des Feldkircher Stadttunnels nicht gestoppt werden. Am 30. April schreibt die Kanzlei erneut. Kurz darauf wird der Bau tatsächlich gestoppt. Die Landesregierung möchte spätestens Anfang der kommenden Woche wieder damit beginnen. Damit wäre jedoch längst nicht die letzte Hürde ausgeräumt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) beschäftigt sich wieder mit zwei Beschwerden. Auch bei den nötigen Enteignungsverfahren dürften längere Verfahren bevorstehen. Um die aktuelle Situation zu verstehen, müssen die Themen in drei Teile aufgedröselt werden.

Teil 1: Der Baustopp
Die Landesregierung hat die Baustelle kürzlich ruhend gestellt (die VN berichteten). Beim Tunnelportal in Tisis müsste auf einem Grundstück eine Stützmauer errichtet werden. Doch bis heute erhielt das Land von der Grundstücksbesitzerin keine Zustimmung. Im Fachjargon nennt man das “dingliches Recht”. Der Anwalt drohte daraufhin dem Land: Sollte dieser Umstand nicht sofort korrigiert werden, wird Anzeige erstattet. Denn nach Ansicht des Anwalts könnte der bisherige Bau rechtswidrig sein. Schließlich steht im UVP-Bescheid für das Projekt, dass alle notwendigen dinglichen Rechte eingeholt werden müssen. Dies ist in dem Fall nicht geschehen. Das Land plant den Tunnel nun so um, dass diese Stützmauer nicht mehr nötig ist. Nun muss die UVP-Behörde im Landhaus entscheiden, ob diese Änderung so klein ist, dass kein neues UVP-Verfahren durchgeführt werden muss. Diese Entscheidung wird dann veröffentlicht – der Feldkircher Anwalt kündigt im Gespräch mit den VN bereits an, dagegen Beschwerde einzulegen. Dieses Verfahren könnte also wieder eine Weile dauern.
Teil 2: Die Bauphasen
Solche dinglichen Rechte sind auch für die zweite Bauphase nötig. Denn schon, wenn ein Tunnel unter einem Grundstück durchführt, müssen solche Rechte eingeräumt werden. Mehr als 400 Grundablöse- und Dienstbarkeitsverträge seien im Gesamtprojekt bereits durchgeführt worden, heißt es von der Landespressestelle. Allein für Bauphase zwei – also den Tunnelast Tosters – sind mehr als 60 solche Verträge abgeschlossen worden. Diese Trennung in zwei Bauphasen ist für die Projektgegner falsch. Sie sagen: Wenn die Projekte getrennt werden, müsste es auch zwei UVP-Bescheide geben. Aber es gab nur ein Verfahren. Also, sagen die Gegner, auch für den Tunnelast Tosters müssen alle dinglichen Rechte bereits unter Dach und Fach sein. Sonst gelte das gleiche, was in Bauphase eins gelte: Kein Bau ohne alle Rechte erlaubt. Der Anwalt ist deshalb in Vertretung von zwei betroffenen Grundstücksbesitzern vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es eine zweite UVP benötigt – oder nicht. Das BVwG bestätigt auf VN-Anfrage: “Das Verfahren ist anhängig und in Bearbeitung.” Und zwar schon seit August des Vorjahres. Auch diese Entscheidung könnte den Bau verlangsamen.
Teil 3: Die Enteignungen
Das Wort “Enteignung” ist so eigentlich nicht ganz korrekt, schließlich geht es nur darum, dass der Tunnel unter einem Haus durchführen soll. Allerdings befürchten die Eigentümer Erschütterungen durch den Bau, die das Haus betreffen könnten. Auch Wärmepumpen müssten versetzt werden. Bei über 60 Grundstücken darf die Landesregierung bereits unten durch. Mit einigen Eigentümern konnte man sich bisher nicht einigen. “Uns liegt viel daran, mit möglichst allen Eigentümern eine gütliche und einvernehmliche Lösung zu finden”, betont das Land auf VN-Anfrage. Deshalb ist den Besitzern vor einigen Wochen noch einmal ein letztes Angebot unterbreitet worden. Allerdings ohne Erfolg. In den kommenden Wochen – zumindest noch vor dem Sommer – sollen deshalb die Enteignungsverfahren eingeleitet werden. Also die Verfahren, die zum dinglichen Recht führen sollen. “Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass es sich in diesen Fällen nicht um den Entzug der Grundstücke handelt, sondern lediglich um die Sicherstellung einer unterirdischen Dienstbarkeit”, heißt es dazu aus dem Land. Allerdings: Auch hier planen die Grundstückseigentümer bereits den Rechtsweg. Bis diese Enteignungen durch sind, kann es also auch noch eine Weile dauern.
Ungeachtet dessen sollen die Bagger bald wieder mit der Arbeit beginnen.