Wallner hält an Nein zu Renaturierungsgesetz fest
![ABD0120_20240517 – WIDNAU – SCHWEIZ: Die Fahnen von Oesterreich und der Schweiz vor dem Alpenrhein, aufgenommen vor der Unterzeichnung des vierten Staatsvertrags zwischen der Schweizerischen.Eidgenossenschaft und der Republik Oesterreich ueber die Verbesserung des.Hochwasserschutzes am Rhein, aufgenommen am Freitag, 17. Mai 2024, auf der Wiesenrainbruecke in Widnau. Mit dem Staatsvertrag soll auf einer Strecke von 26 […]](/2024/06/ABD0120-20240517-1-768x512.jpg)
Der Landeshauptmann erläutert in einer Anfragebeantwortung, warum er die EU-Renaturierungsverordnung ablehnt. Für die SPÖ ist das nicht nachvollziehbar.
Bregenz, Brüssel Am Montag ist es so weit. Da werden die Umweltminister der 27 Mitgliedsstaaten voraussichtlich über das EU-Renaturierungsgesetz abstimmen. Unklar ist, ob die notwendige qualifizierte Mehrheit zustande kommt. Auch weil unklar ist, wie sich Österreichs Vertreterin im Rat, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler von den Grünen, verhält. Eine Stellungnahme dazu wird für heute, Sonntag, 14 Uhr erwartet – zu diesem Termin hat sie eilig eine Pressekonferenz einberufen.
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Gewessler persönlich befürwortet den Verordnungsentwurf und würde gerne zustimmen, wie sie immer wieder betonte. Sie ist aber durch eine Stellungnahme der neun Bundesländer daran gebunden, dagegen zu stimmen. Denn Umweltschutz ist in Österreich Sache der Länder – die Landeshauptleute können also auch bei Abstimmungen auf EU-Ebene mitreden.
SPÖ-Länder zuerst auch dagegen, jetzt dafür
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Nach langen Verhandlungen wurde es in einer abgeschwächten Form, die viele der früheren Kritikpunkte wie eine mögliche Gefährdung der Ernährungssicherheit berücksichtigte, im EU-Parlament beschlossen.
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Der SPÖ ist die Einstellung der Landeshauptleute zu diesem Entwurf ein Dorn im Auge. Zwar stimmte etwa der Wiener Bürgermeister, Sozialdemokrat Michael Ludwig, der Stellungnahme der Länder zunächst auch zu – distanzierte sich mittlerweile aber wieder davon. Gewessler kann dem Gesetz aber nur zustimmen, wenn die Landeshauptleute eine neue Stellungnahme beschließen – und das geht nur mit den Stimmen der Volkspartei. Also wollte SPÖ-Landtagsabgeordneter Martin Staudinger von Landeshauptmann Markus Wallner wissen: „Wann hören Sie damit auf, das Renaturierungsgesetz zu blockieren?“
Bedenken für die Lebensmittelsicherheit
In der parlamentarischen Anfragebeantwortung hält der Landeshauptmann fest, dass selbst die nachverhandelte Fassung des Entwurfs nicht der Position der Länder entsprochen hätte: So seien etwa „weiterhin unverhältnismäßige inhaltliche Ziel- und unrealistische Zeitvorgaben enthalten“, schreibt Wallner und kritisiert, dass die Wiederherstellungspläne schon zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorliegen müssten: „Das erscheint vor dem Hintergrund umfangreicher, dafür notwendiger, Datenerhebungen sowie der Abstimmung mit Betroffenen nicht umsetzbar.“ Außerdem habe er immer noch Bedenken im Bereich der Lebensmittelsicherheit – weil die Wiedervernässung landwirtschaftlicher Ökosysteme „nur im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen und dies zudem zeitlich befristet“ verzögert werden könne.

Und, zu guter Letzt, habe die EU schon seit über 30 Jahren Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Natur getroffen: „Ich gehe davon aus, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren bereits bestehenden Verpflichtungen zur Umsetzung von EU-Recht nachkommen und gegebenenfalls auch Renaturierungsmaßnahmen ergreifen“, schreibt Wallner dazu. Er bleibt also bei seinem Nein zur Renaturierungsverordnung – wie auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig von der Volkspartei, der zuletzt im Parlament ankündigte, dass Gewessler nicht zustimmen werde: Er gehe davon aus, dass sie sich „an die Rechtsordnung hält“.
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Für Anfragesteller Martin Staudinger ist das nicht zufriedenstellend. In einer Stellungnahme an die VN schreibt er, dass Wallner widersprüchlich argumentiere: „Einerseits wird von ihm die angebliche Gefahr durch Verpflichtungen ausgedrückt, und andererseits verweist er auf ohnehin stattfindende Renaturierungsvorhaben im Land.“ Der Landeshauptmann erwähnt etwa das Hochwasserschutzprojekt „Rhesi“ oder geplante Wiedervernässungen von Mooren. „Diese Projekte könnten in den durch die Nationalstaaten zu erstellenden Pläne angerechnet werden. Durch deren Umsetzung wäre also gerade Vorarlberg vorbildlich im Plan“, sagt Staudinger. Und resümiert: „Deswegen verstehe ich seine Ablehnung und die der ganzen ÖVP weiterhin nicht.“

Mit Material der Austria Presse Agentur (APA).