Weniger Geld, weniger Leistung: Sparpaket bringt Einschränkungen bei Sozialinstitutionen

Die VN haben nachgefragt, wer vom Sparstift des Landes betroffen ist, unter anderem Menschen mit Beeinträchtigung und Kinder mit Therapiebedarf.
Schwarzach Weniger Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung, reduzierte Therapieangebote für Kinder, neue Selbstbehalte und längere Wartelisten. Wird das Budget gekürzt, hat das Folgen; auch in Vorarlberg, wo die Landesregierung den Sparstift bei den Sozialinstitutionen angesetzt hat. „Den betroffenen Trägern wurden Einsparungsziele vorgegeben und daher vorerst nur rund 92 Prozent der benötigten Mittel freigegeben“, erklärt Soziallandesrätin Martina Rüscher auf VN-Anfrage. “Die Einsparungen betreffen einzelne ambulante Leistungen.” Die VN haben bei Sozial- und Gesundheitsorganisationen im Land nachgefragt, wer sparen muss und was das bedeutet.

Bei der „aks gesundheit“ führen die gekürzten Finanzierungen zu groben Einschnitten. „Sie betreffen uns in den Bereichen Kinderdienste, Sozialpsychiatrische Dienste und Neuro-Rehabilitation. In Summe werden wir in diesen Bereichen circa 10.000 Therapiestunden weniger anbieten können, davon circa 7000 im Bereich der Kinderdienste“, warnt der Geschäftsführer der aks-Gruppe Georg Posch. Der Standort des Kinderdiensts in Lustenau wird geschlossen, ebenso jener der Werkstätte des sozialpsychiatrischen Dienstes in Götzis. 20 Arbeitsplätze würden beim aks verloren gehen, sagt Posch.

Bei den sozialpsychiatrischen Diensten von „Pro mente“ stehen keine Kündigungen an, auch die Standorte seien sicher, betont Geschäftsführerin Margarete Laschalt-Schweigkofler. „Aufgrund der Sparmaßnahmen werden wir in einem ersten Schritt aber freie Stellen nicht nachbesetzen oder nur dann, wenn unbedingt erforderlich.“ Kürzere Öffnungszeiten und Wartelisten in der Versorgung von Klientinnen und Klienten sind ebenso Thema. „In Abstimmung mit dem Land gibt es in einzelnen Bereichen Überlegungen zur Einhebung von Selbstbehalten“, erklärt Laschalt-Schweigkofler. „Es soll sich aber jedenfalls nicht um größere finanzielle Beiträge handeln.“

In der Caritas sind Menschen mit Beeinträchtigung – der Fachbereich „Assistenz und Teilhabe“ – am stärksten von den Kürzungen betroffen, berichtet Direktor Walter Schmolly. „Einen Teil können wir einmalig durch das Auflösen einer Rücklage abfangen“, wobei ebendieses Geld dafür vorgesehen war, eine Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung zu sanieren. „Diese Sanierung ist jetzt auf unbestimmte Zeit verschoben.“ Ein weiterer Teil werde durch kürzere Öffnungs- und Beratungszeiten abgefedert. In gewissen Bereichen könnten keine zusätzlichen Klientinnen und Klienten aufgenommen werden.
Menschen mit Beeinträchtigung trifft es auch in der Lebenshilfe, wo bei ambulanten Dienstleistungen wie den Werkstätten und im Familienservice gespart werden muss, erklärt Geschäftsführerin Michaela Wagner-Braito. „Es soll aber nicht um eine Streichung, sondern um eine Leistungsreduktion geht.“

„Inklusion und Selbstbestimmung“ sind im ifs mit dem Sparstift konfrontiert. Alle ambulanten Leistungen seien betroffen – von der integrativen Arbeitsstruktur bis zu den Bereichen Diagnostik und menschengerechtes Bauen. „Es wird kein Personal gekündigt. Aber bei Bekanntwerden der Einsparungsmaßnahmen wurden offene Ausschreibungen sofort storniert bzw. laufende Bewerbungsverfahren eingestellt.“

Weniger Geld gibt es ebenso für die Jugendarbeit, wie Koje-Geschäftsführer Thomas Dietrich berichtet. „Bei Projektangeboten wurde uns schon eine Kürzung von zehn Prozent und teilweise auch mehr kommuniziert. Hier wird es wahrscheinlich zu Angebotseinschränkungen kommen.“ Man versuche zu verhindern, dass Beiträge für Jugendliche eingeführt bzw. erhöht würden.

Im Land wird darauf verwiesen, dass die Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren enorm gewesen seien und im Sozialfonds 30 Prozent betragen hätten. Ein Strukturprozess für den Sozialfonds ist angekündigt. Ziel sei es, Leistungen zu analysieren, Doppelgleisigkeiten zu finden und zu klären, ob Angebote finanziert würden, die nicht in der Zuständigkeit des Landes liegen, sagt Rüscher.
Von den Kürzungen sind alle stationären Einrichtungen im Bereich der Pflege, des Sozialwesens und für Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen.
Was die Einsparungsziele für die Sozialinstitutionen bei den ambulanten Leistungen angeht, folgt im Sommer 2025 eine Evaluierung. Werden sie nicht erreicht, könnte es nachträglich etwas mehr Geld geben – je nach budgetären Möglichkeiten von Land und Gemeinden.