Arbeitspflicht für Asylwerber in Vorarlberg: “Das Gesetz ist fast fertig”

Politik / 12.03.2025 • 14:33 Uhr
Nazir Hokak und Khan Kaschar arbeiten in ihrem Flüchtlingsquartier in Gaisbühel mit.  Caritas
Nazir Hokak und Khan Kaschar arbeiten in ihrem Flüchtlingsquartier in Gaisbühel mit.  Caritas

Beschluss laut Landesregierung in Reichweite. Auch ohne Sanktionsmöglichkeiten haben Asylwerber 2024 über 50.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet.

Birgit Entner-Gerhold, Michael Prock

Schwarzach Die Landesregierung macht bald ernst. Asylwerber, die keine gemeinnützige Arbeit leisten wollen, können künftig insofern bestraft werden, als dass sie weniger Taschengeld bekommen. Der entsprechende Gesetzesentwurf steht kurz vor der Begutachtung, wie Landeshauptmann Markus Wallner auf VN-Nachfrage erklärt. “Da sind wir in den letzten Zügen. Das Gesetz ist fast fertig. Das werden wir unabhängig vom Bund machen. In den kommenden drei Wochen wird entschieden. Wir werden in Begutachtung gehen.” So könnte es mit allen Fristenläufen und notwendigen Beschlüssen noch knapp möglich sein, dass der zuständige Landesart Daniel Allgäuer sein kommuniziertes Ziel erreicht, die Sanktionsmöglichkeiten in der ersten Hälfte dieses Jahres einzuführen.

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Gemeinnützige Arbeit als Pflicht

Asylwerber müssen im Land schon heute den sogenannten Vorarlberg Kodex unterschreiben. Dieser gibt ihnen vor, Werte zu akzeptieren, die Sprache zu lernen und gemeinnützig zu arbeiten. Wer dies nicht möchte, der soll künftig weniger Taschengeld bekommen.

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Derzeit leben laut Caritas rund 600 Asylwerber in Vorarlberg, die für eine gemeinnützige Arbeit infrage kommen. Kinder, Alte, Kranke oder Personen mit Betreuungspflichten sind davon ausgenommen. „Wenn wir Personen in Deutschkursen oder in einer anderen Tätigkeit ausklammern sind rund 300 Asylwerber für Integrationstätigkeiten unmittelbar verfügbar“, rechnet Michael Rünzler von der Caritas Flüchtlingshilfe vor.

Michael Rünzler
„Es gibt definitiv Klientinnen und Klienten, die gerne mehr als die zulässigen Stunden arbeiten würden“, sagt Rünzler. Caritas

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Über 50.000 Stunden in Vorarlberg

Im vergangenen Jahr leisteten die Asylwerber im Land insgesamt 50.448 Stunden an gemeinnützigen Tätigkeiten. Das sind um fast 8000 Stunden bzw. 18,5 Prozent mehr als 2023. Die meisten Stunden wurden bei der Caritas verrichtet (42.811) gefolgt von Gemeinden (7046) und Bund (591). „Jeder Einsatz wird ausgeschrieben“, erklärt Rünzler. Klienten, die Zeit haben und noch weitere Einsatzstunden leisten dürfen, melden sich. „Pro Monat und Asylwerber sind maximal 27,5 Stunden möglich. Dieser Umfang ergibt sich aus der maximalen Zuverdienstgrenze von 110 Euro.“ Der Stundenlohn beträgt vier Euro.

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Bislang konnte laut Caritas nicht nur jeder Auftrag bedient werden. „Es gibt definitiv Klientinnen und Klienten, die gerne mehr als die zulässigen Stunden arbeiten würden“, sagt Rünzler. „Das Angebot könnte weiter ausgeweitet werden, da noch Potenzial vorhanden ist.“

250.000 Stunden in Bundesquartieren

Zu Beginn der Woche vermeldete das Innenministerium, dass Asylwerber in Bundesbetreuung – das sind insgesamt 1300 Personen – seit vergangenem Juli knapp 250.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit verrichteten. 70 Prozent von ihnen sei Aufgaben wie Grünflächenbetreuung nachgegangen. Die übrigen verweigerten nach Angaben des Innenministeriums entsprechende Jobs und mussten so mit gekürztem Taschengeld leben. Der Großteil der Asylwerber – nämlich über 66.000 – befindet sich in Landesbetreuung. In Vorarlberg leben aktuell 2829 Menschen in der Grundversorgung. Davon sind 1462 ukrainische Kriegsvertriebene und 1049 Asylwerber im laufenden Verfahren. Hinzu kommen subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte, die in Grundversorgungsquartieren unterkommen.

So viel Geld erhalten Asylwerber Tatsächlich

Die meisten Asylwerber befinden sich in einem Grundversorgungsquartier. Sie erhalten neben dem Taschengeld von 40 Euro pro Monat, ein Bekleidungsgeld von 12,5 Euro und ein Verpflegungsentgelt von 260 Euro bei Erwachsenen und 145 Euro bei Minderjährigen. Das sind bis zu 312,5 Euro, also rund zehn Euro pro Tag, die zusätzlich zur Unterkunft zur Verfügung stehen.

Wer privat unterkommt erhält einen monatlichen Mietzuschuss von maximal 165 Euro für Einzelpersonen und 330 Euro für Familien.

Vom Land vollversorgt werden die ukrainischen Kriegsvertriebenen in zwei größeren Quartieren. Sie erhalten Taschen- und Bekleidungsgeld.