Land gibt 5400 Euro für Gutachten aus, um VN-Anfrage nicht beantworten zu müssen

Oppositionsparteien kritisieren Landesregierung für Gutachten gegen Auskunftsbegehren von VN-Journalist.
Bregenz Eigentlich eine einfache Frage: Welche Corona-Förderungen hat die Vorarlberger Landesregierung an Tourismusbetriebe ausbezahlt? Diese Frage stellten die VN der Landesregierung vor mittlerweile rund einem Jahr. Bis heute trudelte keine Antwort ein. Wie der ORF jetzt berichtete, hat das Land sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu erfahren, ob sie die Frage beantworten muss.
Die Bundesregierung ist ihrem Vorhaben, mehr Transparenz über den Umgang mit Steuergeld walten zu lassen, längst nachgekommen und hat die Empfänger veröffentlicht. Die Landesregierung hat dies im vergangenen Jahr verweigert. Das Land verweigerte die Auskunft mit folgender Begründung: “In Bezug auf die Namen und Postleitzahlen der EmpfängerInnen wird die Auskunft verweigert, da die Erteilung gesetzliche Verschwiegenheitspflichten verletzen würde.“ Die Landesregierung übermittelte aber eine Liste, mit allen Förderungen mit Datum und Summe, inklusive Branche und Rechtsform der Empfänger – nur eben deren Namen fehlten.
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Aus der Tabelle ging zum Beispiel hervor, dass mit der „Investitionsprämie zum Wiederhochfahren der gewerblichen Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe und zur Förderung regionaler Wertschöpfungsketten“ 1422 Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe bedacht wurden. 49 von ihnen erhielten die maximale Fördersumme von 50.000 Euro.
Diese Auskunft war den VN nicht genug, sie stellten ein offizielles Auskunftsbegehren. Damit die Landesregierung dies verweigern kann, beauftragte sie ein Gutachten, das am Ende 5400 Euro brutto kostete. Das Gutachten ist online auf der Seite des Landes abrufbar. Auf 54 Seiten widmet sich Universitätsprofessorin Claudia Fuchs dem Thema. Ihr Fazit: Die Beurteilung des Landes sei grundsätzlich rechtlich vertretbar. Allerdings könne die Rechtsfrage nicht geklärt werden, weil der Gutachterin wesentliche Informationen fehlen würden. Einige Aspekte könnten aber dabei helfen, die rechtliche Beurteilung des Landes zu untermauern, schreibt die Expertin abschließend.
Wirklich beantworten wird das aber ein Gericht. Noch immer weigert sich das Land, die Informationen preiszugeben. Maximlian Werner, der einst als VN-Journalist das Auskunftsbegehren stellte, arbeitet mittlerweile für die Tageszeitung “Der Standard”. Da bleibt er am Fall dran, wie er den VN bestätigt. Als Nächstes ist das Landesverwaltungsgericht am Zug. Das Verfahren läuft also noch.
Kritik an der Landesregierung kommt einmal mehr von der Opposition im Landtag. SPÖ-Abgeordneter Reinhold Einwallner ärgert sich: “Von Transparenz fehlt in diesem Fall jede Spur. Da stellt sich schon die Frage, was das Land in Sachen CoV-Förderungen zu verbergen hat.” Und Neos-Landesparteichefin Claudia Gamon kann es nicht fassen: “Es ist schlichtweg unglaublich, dass die Vorarlberger Landesregierung 5400 Euro Steuergeld für ein Gutachten ausgibt – nicht etwa, um für Aufklärung zu sorgen, sondern um gezielt Informationen vor der Öffentlichkeit zu verbergen.”