Wie es um die Berufung in der Causa Fußach steht

Politik / 23.05.2025 • 15:48 Uhr
Gericht
Der ehemalige Finanzchef von Fußach stand 2024 vor Gericht. VN/Sohm

Verhandlung wurde kurzfristig verschoben. Eine Beschwerde wurde zurückgezogen, eine ist offen.

Fußach, Innsbruck Für den ehemaligen Bürgermeister und den früheren Finanzleiter der Gemeinde Fußach ist die Sache noch nicht ausgestanden. Was im Jahr 2020 begann, endete im Juli 2024 zwar vor Gericht, das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck muss aber noch über die Berufung entscheiden. Zumindest über jene der Staatsanwaltschaft. Die beiden Verurteilten haben ihre Urteile akzeptiert.

Seit 2020

Rückblick: Im August 2020 berichteten die VN erstmals über mögliche Unregelmäßigkeiten in der Fußacher Gemeindestube. Es folgten eine Rechnungshofprüfung (Prüfbericht wurde 2021 präsentiert) und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. 2023 wurde Anklage erhoben, am 22. Juli 2024 erfolgte die Verurteilung. Der ehemalige Finanzleiter wurde in allen Anklagepunkten (Untreue und Amtsmissbrauch) schuldig gesprochen und zu 30 Monaten Haftstrafe, 18 davon auf Bewährung, verurteilt. Der ehemalige Bürgermeister wurde von der Anklage des Amtsmissbrauchs freigesprochen, nicht aber vom Vorwurf der Untreue. Er ist zu 18 Monaten ­bedingter Haftstrafe verurteilt worden. Zudem müssen beide Schadenersatz leisten.

Staatsanwaltschaft beruft

Während der ehemalige Bürgermeister das Urteil akzeptierte, meldete der ehemalige Finanzleiter Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Wie das OLG Innsbruck den VN nun bestätigt, hat er die Berufung mittlerweile zurückgezogen und das Urteil ebenfalls akzeptiert.

Anders die Staatsanwaltschaft. Sie hat zum Nachteil des ehemaligen Finanzleiters auch Berufung angemeldet. “Wegen des nicht ausgesprochenen Verfalls”, erläutert die OLG-Sprecherin. Eine Verhandlung am 1. April musste abgesagt werden. Noch steht kein neuer Termin fest, erklärt die Sprecherin. Zusatz: “Aber es wird in Bälde einer kommen.”