Land ist säumig bei Behinderteneinstellung: SPÖ kritisiert hohe Ausgleichszahlungen

In Vorarlberg gibt es trotz Fortschritten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen noch einige Lücken.
Schwarzach Wie gut werden Menschen mit Behinderung in Vorarlbergs Arbeitsmarkt integriert? Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Eine aktuelle Anfragebeantwortung von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) an Manuela Auer und Reinhold Einwallner (beide SPÖ) zeigt: Vorarlberg verbesserte sich, es gibt jedoch noch Schwachstellen.
Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, wird dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine Ausgleichstaxe auferlegt. “Viele Betriebe in Vorarlberg sind seit Jahren säumig und zahlen lieber den Ausgleichsbetrag, anstatt Menschen mit Behinderung einzustellen”, kritisieren Auer und Einwallner. Sie wollten daher wissen, wie das bei Betrieben aussieht, die im überwiegenden Eigentum des Landes Vorarlberg stehen. Dabei fällt die Hypo Vorarlberg auf. Dort sind 13 von 30 Pflichtstellen besetzt, was zu Ausgleichszahlungen von 96.831 Euro führte.
In der Hypo erklärt eine Sprecherin auf VN-Nachfrage, dass das Unternehmen kontinuierlich daran arbeite, die Arbeitsumgebung barrierefreier und inklusiver zu gestalten und Menschen mit Behinderung besser anzusprechen, zu integrieren und zu unterstützen. Aber, erklärt die Sprecherin: “Die vollständige Umsetzung der Quote ist herausfordernd – insbesondere aufgrund begrenzter Bewerbungen in spezialisierten Fachbereichen und individueller Anforderungen an Arbeitsplätze – gerade im hochregulierten Banken- und Finanzsektor.”

Die Illwerke-VKW mussten knapp 11.000 Euro zahlen, dort waren 40 von 42 Pflichtstellen besetzt. Die Stella Vorarlberg Privathochschule musste 17.443 Euro zahlen. Das wird sich wohl auch nicht so schnell ändern. “Aufgrund der nicht behindertengerechten Arbeitsumgebung im Hochschulgebäude wurden bisher keine weiteren konkreten Schritte realisiert”, heißt es in der Anfragebeantwortung.

Schulen erfüllen Quote nur zu 22 Prozent
Besonders eklatant ist die Differenz zwischen Soll und Erfüllung bei Schulen, die in der Landeskompetenz liegen. Denn von 185 Pflichtstellen für Menschen mit Behinderungen wurden lediglich 40 besetzt. Das entspricht nicht einmal einem Viertel (22 Prozent). Im Vergleich zu den vergangenen Jahren wurde die Quote jedoch bereits gesteigert: 2022 waren es nur 14 Prozent und 2023 15 Prozent.
Von Seiten der zuständigen Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) heißt es, dass die Erfüllung der Quote in den Pflichtschulen mit besonderen Herausforderungen verbunden ist: “Lehrpersonen tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der ihnen anvertrauten Kinder – diese sogenannte Aufsichtspflicht ist gesetzlich klar geregelt.” Umso wichtiger sei es, in jedem Einzelfall sorgfältig abzuwägen, wie eine inklusive Beschäftigung mit den pädagogischen Anforderungen in Einklang gebracht werden kann. Es seien aber bereits jetzt Lehrpersonen mit körperlichen Beeinträchtigungen im Schuldienst tätig.
In der Ausbildung wurden bereits Weichen zur besseren Inklusion gelegt: Seit einigen Jahren gibt es keine sportlichen Eignungstests für das Lehramtsstudium an der Pädagogischen Hochschule mehr. Auch die sportbezogenen Pflichtveranstaltungen können in begründeten Fällen entfallen.
Strafzahlungen gesenkt
Es gibt weitere positive Entwicklungen: In der Verwaltung wurde die Quote mit 173 Prozent übererfüllt – es gibt 85 Pflichtstellen und 147 Stellen sind besetzt. In Krankenhäusern wurden immerhin 161 von 184 Pflichtstellen besetzt (88 Prozent). Die Höhe der Ausgleichstaxe konnte trotz der seit dem Jahr 2022 um 16 Prozent gestiegenen Ausgleichstaxe gesenkt werden, informiert Wallner in der Anfragebeantwortung. Das Land musste 2024 664.274 Euro Strafe zahlen (676.401 Euro waren es 2023).