Tittler fordert Erleichterungen für Kleinvermieter

Politik / 28.08.2025 • 14:48 Uhr
Marco tittler
Marco Tittler hält nichts von Verschärfungen für Vermieter. Er fordert hingegen Erleichterungen für jene mit weniger als fünf Wohnungen. VN/Hartinger

Landesrat schaltet sich in Mietrechtsdiskussion ein. Kleinvermieter sollen mehr Rechte erhalten.

Bregenz Nun schaltet sich auch die Vorarlberger Landesregierung in die Diskussion um Verschärfungen im Mietrecht ein. Wie berichtet möchte die Bundesregierung noch heuer eine Änderung beschließen, mit der die Mindestvertragsdauer von drei auf fünf Jahre verlängert wird. Außerdem darf bei hoher Inflation nicht mehr die komplette Teuerung an die Mieter weitergegeben werden (die VN berichteten). Wohnbaulandesrat Marco Tittler bringt nun einen weiteren Vorschlag in die Diskussion ein: Kleinvermieter sollen mehr Flexibilität statt mehr Einschränkungen erhalten.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Die Verschärfungen im Mietrecht sind in der ÖVP-SPÖ-Neos-Bundesregierung bereits ausgemacht und im Regierungsprogramm verankert. Nun sollen sie noch heuer beschlossen und Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Tittler sieht die Pläne kritisch: “Verschärfungen und eine höhere Komplexität führen tendenziell zu Verknappungen und werden deshalb abgelehnt.” Er fordert, dass stärker auf die Vorarlberger Lebensrealität eingegangen wird. Eine Studie des Landes vor einigen Jahren ergab nämlich, dass speziell das Mietrecht und mögliche Ärgernisse mit den Mietern dazu führen, dass Besitzer ihre Wohnung leer stehen lassen. Tittler fordert deshalb Erleichterungen für sogenannte Kleinvermieter.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Sonstige angezeigt.

Einerseits sollten sie von der Novelle ausgenommen werden. Also von jener Klausel, die besagt, dass die Inflationsanpassung bei hoher Inflation nicht mehr in vollem Maße weitergegeben werden darf. Außerdem sollen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten flexibler vereinbart werden können, um auch die Durchsetzbarkeit von Eigenbedarf zu stärken. “Damit könnte den Sorgen und Befürchtungen vieler Eigentümer begegnet und Leerstand mobilisiert werden”, ist Tittler überzeugt. Nach einer OGH-Entscheidung würden im Konsumgütergesetz Vermieter mit bis zu fünf Wohnungen als Kleinvermieter gelten. “Wohneigentum aus einer Erbschaft, zwei ehemalige Singles, die einen gemeinsamen Haushalt gründen oder die Anschaffung einer barrierefreien Vorsorgewohnung sind Situationen, wie sie bei uns tagtäglich vorkommen”, erläutert der Landesrat. Und er betont: “Wenn wir Vermieter überfordern, bleiben Wohnungen leer.” Deshalb sollte die Idee des Kleinvermieters bei der Mietrechtsänderung berücksichtigt werden.