Führerschein-Causa: Mögliche Lösung des Prüfermangels im Paragrafendschungel

Politik / 09.09.2025 • 20:45 Uhr
Führerschein-Causa: Mögliche Lösung des Prüfermangels im Paragrafendschungel
Die Verordnung zur Fahrprüfung scheint Landeshauptmann Markus Wallner bisher ungenutzte Möglichkeiten zu bieten. VN/Paulitsch/Steurer

Das Ministerium gibt rund um den Führerschein die Spielregeln vor. Eine Regel wurde bislang noch wenig genutzt.

Darum geht’s:

  • BMIMI-Verordnung regelt Fahrprüfungen und Vergütungen der Prüfer.
  • Fahrprüfungen in Dienstzeit könnten gegen Prüfermangel helfen.
  • Komplexe Dienstrechtfragen bei Umstellung denkbar.

Bregenz Das Mobilitätsministerium (BMIMI) hat seine Vorgaben für die Fahrprüfungen in eine Verordnung gegossen, die der Landeshauptmann und die von ihm beauftragten Stellen und Fahrprüfer umzusetzen haben. In Paragraf 15 findet sich ein interessantes Detail und eine Frage: Wie viel Spielraum hat der Landeshauptmann?

§ 15 (3) 1a Fahrprüfungsverordnung

Aus den Prüfungsgebühren hat die Behörde oder die vom Landeshauptmann bestellte Stelle zu vergüten:
Für die Gutachtertätigkeit

a) einem Fahrprüfer, der dem Personalstand einer Gebietskörperschaft angehört, nicht im Ruhestand ist und die Fahrprüfungen während seiner regelmäßigen Wochendienstzeit abnimmt, 20 vH der in Abs. 1 Z 2 bis 4 genannten Beträge, wobei der Gesamtbetrag für die Gutachtertätigkeit jährlich 8 500 Euro nicht überschreiten darf;

So sieht die Verordnung in dem Paragrafen vor, dass ein bei einer Gebietskörperschaft beschäftigter Fahrprüfer, sofern er in seiner Dienstzeit prüft, nur 20 Prozent der Gebühr als Vergütung erhält, gedeckelt mit 8500 Euro im Jahr. Prüft er in seiner Freizeit, erhält er 85 Prozent der Gebühr, ohne Deckelung. In beiden Fällen erhält das Ministerium 1,50 Euro, der Rest fällt dem Land zu.

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Verordnung hätte Vorteile

2024 waren elf Landesbedienstete als Fahrprüfer tätig. Laut den VN vorliegenden Daten wurde nur einem Fahrprüfer weniger als jene 8500 Euro ausbezahlt. Insgesamt nahmen jene elf Prüfer 237.000 Euro ein. Wären alle Fahrprüfungen in den Dienststunden angefallen, wären maximal 93.500 Euro an die Fahrprüfer gegangen. Auf Weisung des Landes wurde die Anzahl der Prüfungen zurückgefahren, viele warten nun mehrere Wochen auf ihren Prüftermin. Auf den ersten Blick wären Fahrprüfungen in der Dienst- statt der Freizeit das bessere Geschäft für das Land und eine mögliche Lösung gegen den Prüfermangel.

Nebentätigkeit und Nebenbeschäftigung

Eine Nebentätigkeit liegt vor, wenn ein Bediensteter einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) im Auftrag seines Dienstherrn ohne unmittelbaren Zusammenhang mit seinen normalen dienstlichen Aufgaben in einem anderen Wirkungsbereich erfüllt. Dies sind etwa Polizisten als Fahrprüfer: Sie sind in beiden Fällen für den Bund tätig, aber in zwei verschiedenen Wirkungsbereichen.
Eine Nebenbeschäftigung liegt vor, wenn ein Dienstnehmer einer Gebietskörperschaft außerhalb seines Dienstverhältnisses eine andere Beschäftigung verfolgt. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Gemeindebediensteter nebenbei in einer Gärtnerei arbeitet.

Auch die SPÖ findet am Dienstag Gefallen an der Idee, die Fahrprüfungen per Weisung in die Dienstzeit zu verlegen – auch wenn SPÖ-Klubobmann Mario Leiter in seiner Aussendung auf § 8, der die Ausbildung der Fahrprüfer regelt, statt auf § 15 verweist. Die Neos erinnern an den Maßnahmenkatalog der Fahrschulen, der dem Land bekannt sei. “Die Fahrschüler:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie zeitnah einen Prüfungstermin bekommen”, so NEOS-Landtagsabgeordnete Fabienne Lackner. Und die Grünen beklagen, dass die Deckelung der Prüfungsanzahl pro Prüfer durch das Land die Führerscheinprüflinge im Regen stehen lasse und die vorhandenen Probleme nicht löse.

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Aber könnte der Landeshauptmann den ausgebildeten Fahrprüfern im Landesdienst anweisen, die Fahrprüfungen als Teil ihrer Aufgaben auszuüben? Dies würde aus einer Nebenbeschäftigung eines Landesbediensteten für den Bund zumindest eine Nebentätigkeit eines Landesbediensteten im Auftrag des Landes machen. Da der Landeshauptmann beim Führerscheingesetz jedoch als Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung tätig ist, wäre es zumindest für Verfassungsjurist Peter Bußjäger denkbar: “Der Landeshauptmann muss sich überlegen, wie er mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen seine Aufgaben im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung erfüllen kann”, betont der Universitätsprofessor. Entsprechend wäre für ihn eine entsprechende Handhabe der Landesregierung vorstellbar, seinen qualifizierten Mitarbeitern diese Prüfungen anzuordnen.

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Andere Nachteile

Bußjäger gibt jedoch zu bedenken, dass das Dienstrecht eine komplexe Materie ist – vor allem, wenn sich ein Mitarbeiter gegen die Weisung zu wehren versuchen würde. Bei einem Fahrprüfer, der für die Raumplanung tätig wäre, würde die Dienstanweisung in eine Nebentätigkeit münden, da er außerhalb seiner unmittelbaren Zuständigkeiten in einem anderen Wirkungsbereich tätig wird. Bei Mitarbeitern der Verkehrsrechtsabteilung wäre man eventuell sogar im direkten Wirkungsbereich verbleibend.

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Gegen die Verordnung würde sprechen, dass eben die Dienstzeit herangezogen wird. Über das Jahr investierten viele Prüfer mehrere Arbeitswochen an Freizeit in die Fahrprüfungen. Es würde daher vermutlich andere Arbeit in den Abteilungen liegen bleiben.

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Und es endet nicht bei den Landesbediensteten: Die Landespolizeidirektion und die Polizeiinspektionen sind ebenfalls Organe einer Gebietskörperschaft, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals bestätigen musste. In ihren Reihen finden sich mehrere Fahrprüfer, denen die Prüftätigkeit derzeit allgemein untersagt ist. Diese sind jedoch außerhalb der Reichweite der Amtsgewalt des Landeshauptmannes.

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