Gutachter-Streit eskaliert: Staatsanwaltschaft hat Polizei im Visier

VN / 09.03.2026 • 12:04 Uhr
Gutachter-Streit eskaliert: Staatsanwaltschaft hat Polizei im Visier

Exklusive VN-Recherche enthüllt Verbindung eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Polizisten und der Führerschein-Causa.

Von Michael Gasser und Gerhard Sohm

Schwarzach Ein Verkehrsunfall im Bregenzerwald schlägt in Polizeikreisen hohe Wellen. Staatsanwaltschaft und Beamte der Landespolizeidirektion sind sich wegen der “Beiziehung eines Sachverständigen” in die Haare geraten. Der Gutachter-Streit ist mittlerweile eskaliert. Die Anklagebehörde hat gegen involvierte Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingeleitet. Aber auch ein anderer Verdacht wiegt schwer: Exklusive VN-Recherchen enthüllen eine Verbindung der Beteiligten mit der Führerschein-Causa, die das Land im Vorjahr erschüttert hatte.

Maurice Shourot
Frontalkollision am 24. Jänner in Andelsbuch hat ein Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Polizeibeamte, weil nicht der von ihr bestellte Sachverständige beauftragt wurde. VOL.at

Auf Basis vertraulicher Quellen lässt sich der Fall in groben Zügen rekonstruieren. Beamte der Polizeiinspektion Egg wurden demnach am 24. Jänner kurz vor Mitternacht zu einem Unfall in Andelsbuch gerufen. Beschrieben wird “ein komplexes Lagebild” und die Notwendigkeit, einen Gerichtssachverständigen beizuziehen. Angefordert wurde dieser über die Landesleitzentrale, die wiederum beim Journaldienst der Staatsanwaltschaft nachzufragen hatte. Dort soll namentlich ein Gutachter genannt worden sein, der allerdings – so beschreiben es mehrere Quellen – unabkömmlich war. Am Unfallort erschien schließlich ein anderer bei Gericht gelisteter Experte mit exzellentem Ruf, aber eben nicht der Wunsch-Gutachter des diensthabenden Staatsanwaltes. Der Unmut soll tags darauf groß gewesen sein, wie informierte Kreisen schildern.

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Das eigenständige Vorgehen der Beamten in der Landesleitzentrale hat mittlerweile die Anklagebehörde auf den Plan gerufen. Sie hat ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte der Landespolizeidirektion (LPD) nach Paragraf 302 des Strafgesetzbuches eingeleitet. Geführt werden diese vom Landeskriminalamt, wie die LPD Vorarlberg auf Anfrage mitteilt. Bestätigt wird der Sachverhalt auch von der Staatsanwaltschaft selbst. Es gehe darum, aufzuklären, wie ein anderer Sachverständiger als der von der Staatsanwaltschaft bestellte, beigezogen werden konnte. Mehr ist offiziell nicht zu erfahren. In Polizeikreisen hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft allerdings für erhebliche Irritationen geführt. Der Fall wirft jedenfalls Fragen auf.

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Brisant sind jene Fragen zu den Verbindungen der beiden involvierten Staatsanwälte – also dem zum Unfallzeitpunkt diensthabenden Behördenvertreter und dem für das Ermittlungsverfahren auftraggebenden Staatsanwalt – mit dem Gutachter, der schließlich nicht zum Zug kam. Gemeinsamkeiten finden sich, das zeigen VN-Recherchen, in nebenberuflichen Tätigkeiten, die im Zuge der Führerschein-Causa für Aufsehen sorgten. Beschrieben wird ein enges Band zwischen den Fahrprüfern. Der Gutachter, damals im Haupterwerb beim Land zentrale Figur der Causa, war für die Bestellung der beiden Justizmitarbeiter als Fahrprüfer verantwortlich. Die Nebeneinkünfte aus dieser Tätigkeit waren unterschiedlich hoch, aber jedenfalls attraktiv. Mittlerweile haben sowohl Polizisten als auch Staatsanwälte diese Tätigkeiten beendet.

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Attraktiv ist auch das Geschäft mit den Gutachten. In einem untersuchten Zeitraum von fünf Jahren sind in 294 Strafverfahren am Landesgericht Feldkirch Sachverständigengutachten für Verkehr und Fahrzeugtechnik angefordert worden. 286 dieser Gutachten hat eben jener Sachverständige erstellt, der auch im aktuellen Fall wieder vehement als Gutachter gefordert wurde. Das ging im Oktober des Vorjahres aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Justizministeriums hervor und dürfte jetzt neue Fragen aufwerfen.

In einer früheren VN-Anfrage zum De-facto-Monopol des Sachverständigen hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch erklärt, dass die Bestellung dem jeweiligen Sachbearbeiter obliege und im Einklang mit der Strafprozessordnung erfolge. Zur Häufigkeit der Bestellung hieß es lapidar, es würden keine entsprechenden statistischen Auswertungen geführt. Mittlerweile steht fest, dass dies bei 98 Prozent aller Gutachten der Fall ist.