Verliebt, verpartnert, verheiratet? Nicht ohne Hindernisse

Politik / HEUTE • 06:00 Uhr
Verliebt, verpartnert, verheiratet? Nicht ohne Hindernisse
Aufgrund der wegweisenden Entscheidung des Höchstgerichts können alle Paare heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen.APA/Pfarrhofer

Paare, die seit Anfang 2019 eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese nicht einfach in eine Ehe umwandeln. Doch das soll sich bald ändern.

Feldkirch Es klingt simpel: Ein Paar, das seit rund 20 Jahren zusammen ist und seit fünf Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, will statt dieser eine Ehe eingehen. Doch das ist, zumindest derzeit, nicht so einfach möglich. Ohne Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, also de facto einer Scheidung, geht gar nichts. Das kommt für den Feldkircher Marko Stanzer nicht infrage. Dabei hätten der 53-Jährige und seine Partnerin Daniela gerne geheiratet. “Der aktuelle Stand ist, dass wir in der eingetragenen Partnerschaft bleiben und abwarten.” Verstehen könne er den “bürokratischen Kraftakt” nicht.

Falsche Annahme

Der gelernte Koch, der mittlerweile im Bereich Forschung und Entwicklung eines Unternehmens tätig ist, hat mit seiner Partnerin vier Kinder, zwei stammen aus einer vorherigen Ehe. Die jungen Männer sind 28, 27, 18 und 16 Jahre alt. Für die eingetragene Partnerschaft entschied sich das Paar damals der Kinder wegen und um eine gewisse Absicherung zu gewährleisten, erzählt Stanzer. Sollten sie künftig doch heiraten wollen, könne man das jederzeit ändern, war die Annahme. Stanzer erkundigte sich bei Standesamt und Bezirksgericht – und war verblüfft.

Marko Stanzer, Bericht eingetragene Partnerschaft
Marko Stanzer kann das nötige Prozedere nicht nachvollziehen. Er wolle sich ja nicht von seiner Partnerin trennen. Im Gegenteil.

Der Feldkircher erfuhr nicht nur, dass seine eingetragene Partnerschaft zuerst aufgelöst werden müsse. Noch dazu sollte das Paar mit dem jüngsten, noch minderjährigen Kind an einer verpflichtenden Beratung teilnehmen. “Es ist dasselbe Prozedere wie bei einer Scheidung. Das ergibt aber überhaupt keinen Sinn”, sagt Stanzer. Denn das Paar wolle sich ja nicht trennen, im Gegenteil. Zudem merkt er an, dass seine Partnerin in der Zwischenzeit, also bis zur Eheschließung, als Ex-Partnerin gelten und im Todesfall keinen Anspruch auf seine Pension hätte. Selbst wenn der Zeitraum kurz wäre: Das will er nicht riskieren. “Es widerstrebt mir auch einfach.”

In Deutschland und der Schweiz kann man eine eingetragene Partnerschaft vor dem Standesamt beziehungsweise Zivilstandsamt mit einer persönlichen Erklärung in eine Ehe umwandeln. Eine vorherige Auflösung braucht es nicht. In diesen Ländern ist es allerdings auch überhaupt nicht mehr möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, seit die Ehe für alle geöffnet wurde.

Hierzulande gibt es die eingetragene Partnerschaft seit 2010. Sie war ursprünglich für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehen, die Ehe war ihnen verwehrt. Daran änderte sich lange nichts, auch wenn sich die beiden Rechtsinstitute mittlerweile weitgehend entsprechen. “Der größte Unterschied besteht in der Bezeichnung des Rechtsinstituts”, heißt es dazu aus dem Justizministerium. Ende 2017 machte der Verfassungsgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung ab 1. Jänner 2019 den Weg frei für die Ehe für alle. Das Höchstgericht hob alle gesetzlichen Regelungen auf, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe verwehrten, und begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Umgekehrt steht die eingetragene Partnerschaft seither auch heterosexuellen Paaren offen.

Entwurf in Arbeit

Paare, die seither eine solche Partnerschaft eingegangen sind, können allerdings nicht ohne vorherige Auflösung heiraten. Ebenso gilt das umgekehrt. Eine Sprecherin im Justizressort teilt auf VN-Anfrage mit: “Eine Umwandlung ist derzeit nur bei Ehen beziehungsweise eingetragenen Partnerschaften möglich, die vor dem 1.1.2019 geschlossen beziehungsweise eingegangen wurden.” Es soll sich aber ändern. Im Ministerium werde bereits an einem entsprechenden Ministerialentwurf gearbeitet, erklärt die Sprecherin. “Dieser wird zeitnah an die politische Koordinierung übermittelt.”

Marko Stanzer und seine Partnerin haben in einem Jahr eine kirchliche Feier organisiert, zur Not eben weiterhin als eingetragene Partner. Die Zeichen stehen allerdings gut, dass der Hochzeit künftig nicht mehr viel im Wege steht.