Millionen-Rückzahlung des Landes an den Bund

Politik / HEUTE • 19:41 Uhr
Maurice Shourot
Eine weitere Baustelle im Ressort von Martina Rüscher. VN/Shourot 

Land hat über Jahre eine Beihilfe zu hoch berechnet und musste das Geld zurücküberweisen.

Bregenz Der Landesregierung droht finanzieller Ungemach. Der Sozialfonds, in dem derzeit der Spardruck besonders groß ist, ist auf einen Schlag um mehr als drei Millionen Euro ärmer. Wie die Regierung am Mittwochnachmittag in einer kryptischen kurzen Aussendung bekannt gab, sei der Fehler bei einer Neuberechnung einer Beihilfe zu Tage getreten. Seit 2014 habe man zu viel Geld erhalten, weshalb das Geld an den Bund zurückbezahlt werden musste. Das seien rund 300.000 Euro pro Jahr – also mehr als drei Millionen Euro auf einen Schlag.

Gestern, halb vier Uhr Nachmittags, klingelte es in den Mailboxen zahlreicher Personen, die in den vergangenen zehn Jahren auch nur entfernt mit dem Sozialfonds zu tun hatten. “Wir müssen Sie informieren”, schreibt darin die Leiterin der Sozialabteilung des Landes, “, dass das Amt der Landesregierung vergangene Beihilfenerklärungen des Vorarlberger Sozialfonds berichtigen musste.” Im Zuge der Offenlegung gegenüber des Finanzamts seien alle Personen genannt worden, die daran auch nur entfernt beteiligt gewesen sein könnten. “Diese Nennung seitens des Amtes war notwendig, um im Rahmen der folgenden Verfahren nachteilige Folgen für diesen Personenkreis zu verhindern.” Die Abteilungsleiterin beteuert im E-Mail: “Die Aufnahme in die Offenlegung bedeutet dabei keineswegs, dass Ihnen ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.”

Gleichzeitig verschickt die Landesregierung eine Aussendung an die Medien. Darin verweist die Landesregierung auf das Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz und schreibt: “Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat festgestellt, dass nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 Kostenersätze nicht vollständig erfasst und dadurch vom Beihilfenbezug nicht vollständig abgezogen worden sind.” Die Landesregierung rechnet vor: “Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es in den letzten Jahren zu einem durchschnittlichen jährlichen Überbezug von rund 300.000 Euro gekommen ist.” Die Überbezahlung samt Sicherheitszuschläge seien rücküberwiesen worden, nun wird die neue Beihilfe berechnet. Mehr Angaben möchte man nicht machen. Dabei bleibt es auch nach mehrfacher Nachfrage der VN. Man befinde sich in einem laufenden Verfahren, heißt es von der Landespressestelle.

Es dürfte sich um ein Paradebeispiel für die verworrenen Finanzierungsströme im Gesundheits- und Sozialbereich handeln. Ausgangspunkt des Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetzes (GSBG) ist der EU-Beitritt. Institutionen im Gesundheitsbereich wie Rettungsdienste und Krankenhäuser durften keine Vorsteuerabzug mehr geltend machen. Sie sind zwar von der Umsatzsteuer befreit, bezahlen aber trotzdem Mehrwertsteuer beim Einkauf und können dieses Geld nicht mehr zurückholen. Deshalb wurden Beihilfen geschaffen. Diese Beihilfen bezahlt teilweise der Sozialfonds aus und holt sich das Geld dann vom Bund. Der Sozialfonds rechnet zum Beispiel diesen sogenannten GSBG-Ausgleich für Pflegeheime ab. Und auch die Krankenhäuser erhalten diesen Ausgleich. Die Falle dabei: In bestimmten Fällen werden von den Beträgen noch einmal zehn Prozent abgezogen. Irgendwo dürfte das Land vergessen haben, diesen oder einen ähnlichen Betrag abzuziehen. Zumindest heißt es in der Aussendung des Landes: “Das Amt der Landesregierung hat festgestellt, dass dabei in der Vergangenheit Kürzungsbeträge nicht vollständig berücksichtigt wurden.”

Zum Vergleich: Der Sozialfonds gab im vergangenen Jahr rund 26 Millionen Euro für die komplette Sozialhilfe aus. Insgesamt nahm der Sozialfonds für all seine Aufgaben im Vorjahr 360 Millionen Euro in die Hand.