Johannes Huber

Kommentar

Johannes Huber

Kommentar: Sozialhilfe auf null setzen

Politik / 26.09.2025 • 14:09 Uhr

ÖVP-Integrationsministerin Claudia Plakolm, die für ihre Partei die FPÖ kopieren soll, hat ein Problem: Bei der Sozialhilfereform wird die Absicht, Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen einer Integrationsphase zunächst weniger zu geben, rechtlich schwer zu halten sein. Wenn, dann müsste es eine solche Phase wohl auch für Österreicherinnen und Österreicher geben – was „absurd“ wäre, wie Plakolm erkennt.

Es wird spannend, wie sie da rauskommt. Wobei das Problem ein größeres ist: Plakolm und ihresgleichen ist es wichtig, zu zeigen, dass man es eh nicht gut meint mit Geflüchteten, die bleiben dürfen. Umso mehr als es Fälle wie diesen gibt: Im Frühjahr ist bekannt geworden, dass eine syrische Großfamilie im „roten Wien“ inklusive Miet- und Familienbeihilfe 9000 Euro monatlich erhält. Das ist schwer zu begreifen, auch wenn es sich um ein Ehepaar mit elf Kindern handelt: Kaum jemand verdient so viel. Breites Unverständnis ist daher logisch.

Eine Debatte darüber, ob 9000 Euro in einem solchen Fall angemessen sind, führt zu nichts: Weniger wegen Neid und Missgunst, mehr weil der Sozialhilfe ein verhängnisvolles Verständnis zugrunde liegt. Demnach handelt es sich um ein bedingungsloses Grundeinkommen, das auch die erhalten, die nicht in der Früh aufstehen, um zu arbeiten, wie es in der populistischen Darstellung so gerne heißt.

Vernünftig wäre es, bei einer Reform von vorne zu beginnen. Die Sozialhilfe auf null zu setzen und den Blick dafür zu schärfen, was notwendig ist: Die Unterstützung ist für Fälle gedacht, die nicht vergleichbar sind miteinander und daher vollkommen unterschiedliche Lösungen erfordern.

Mehr als ein Drittel der Bezieherinnen und Bezieher sind Kinder und Jugendliche bis 18. Sie profitierten häufig über ihre Eltern davon. Wobei „profitieren“ relativ ist: Wenn Vater und Mutter keinen Begriff davon haben, was der Wert von Bildung ist, ist zu oft trotzdem schon ihr weiterer Lebensweg vorgezeichnet. Daher wären bei ihnen vielleicht mehr Sachleistungen angebracht, mit denen Pflichten verbunden sind. Zum Beispiel, dass sie ab zwei, drei einen Kindegarten – sprich: eine frühpädagogische Einrichtung – besuchen müssen.

Ein kleinerer Teil der Sozialhilfebezieher ist nicht arbeitsfähig oder schon in Pension. Bei ihnen geht es jeweils ebenso um ganz Anderes wie bei den vielen, die eben asyl- oder subsidiär Schutzberechtigt sind. Wie bei den Kindern muss man sich bei ihnen fragen, ob mehr Sachleistungen nicht besser wären.

Und zwar im Sinne eines Förderns und Forderns: Es muss klar sein, dass jemand, der im Land bleiben darf, zunächst aber mittellos und ohne (ausreichende) Qualifikationen ist, nicht nur gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen soll. Sondern dass er eine Chance für mehr braucht.

Es geht um eine Selbstermächtigung, die nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun hat: Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten, um auf eigene Beine zu kommen. Und diese Hilfe soll großzügig sein können, es soll sich ja um eine Investition handeln, die sich am Ende für alle lohnt, ob für den Staat, die Gesellschaft oder die Beziehenden.

Johannes Huber betreibt die Seite dieSubstanz.at – Analysen und Hintergründe zur Politik.