Wahlanfechtung von Gemeindewahl in Nenzing abgewiesen

Der neu gewählte Bürgermeister Michael Hartmann zeigt sich erleichtert über die Entscheidung.
Schwarzach Nenzing muss seine Gemeindewahl nicht wiederholen. Johannes Schallert durfte mit seiner Liste “Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie” am 16. März nicht zur Wahl antreten, die VN berichteten. Die Gemeindewahlbehörde hatte einen Antritt des Anwalts zurückgewiesen – sowohl für seine Liste als auch für ihn als Bürgermeisterkandidaten. Der Wahlvorschlag habe nicht den formalen Anforderungen entsprochen. Daraufhin hatte Schallert die Wahl angefochten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGh) kam jedoch nun zum gleichen Ergebnis: Formale Fehler.
Der neu gewählte Bürgermeister Michael Hartmann (Liste „Wir für Nenzing“) – er löste Florian Kasseroler (FPÖ) ab – zeigt sich erleichtert: “Wir haben unsere Arbeit bereits aufgenommen und sind froh, sie nun fortzusetzen.” Allerdings, so betont er gegenüber den VN: “Wir hatten auch das vollste Vertrauen, dass unsere Vorgänger nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.” An dem Prozess seien keine Laien beteiligt gewesen. Doch nun herrsche endlich Klarheit und der Gemeinde würden ein weiterer Aufwand und Kosten erspart bleiben.

Formale Fehler
Die VN erreichten auch Schallert. Er sei der Meinung gewesen, dass die Einreichung in dieser Form gereicht hätte. “Da ist nichts mehr zu machen”, sagt er. Die notwendigen Unterstützungserklärungen hätten auf einem “einheitlichen, das heißt zusammenhängenden Elaborat” und nicht auf separaten Papieren aufscheinen müssen, wie die Wahlbehörde schon damals festhielt.
Ob es das letzte Kapitel für Schallerts politisches Engagement war, will er sich noch offen halten: “Ich werde schauen, ob es in ein paar Jahren meinen Einsatz noch braucht.”