In Wien so, in Vorarlberg anders

Politik / HEUTE • 14:59 Uhr
In Wien so, in Vorarlberg anders
Vom Stimmverhalten im Nationalrat wird sich jenes im Landtag bei FPÖ, SPÖ und zum Teil auch Grünen unterscheiden. Wobei: Ob der Beschluss in der Sache hält, ist offen. Foto: VN/Steurer

Parteispenden-Regelung: Bundes-FPÖ kämpft dagegen, Landespartei ist für die Umsetzung.

SCHWARZACH. Ob der Standort im vorliegenden Fall den Standpunkt bestimme? „Genau“, antwortet Markus Klien, Klubobmann der Freiheitlichen im Landtag. Im Gegensatz zu ihren Kollegen auf Bundesebene sind sie für die Umsetzung einer neuen Parteispendenregelung. Wobei sie nicht die einzigen sind, für die gilt: In Wien so, in Vorarlberg anders.

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Im Frühjahr hat der Rechnungshof festgestellt, dass Regierungsmitglieder ihre Mitarbeiter in sozialen Medien auch parteipolitische Inhalte verbreiten lassen. Dass diese also nicht Regierungsarbeit leisten, für die sie vom Steuerzahler bezahlt werden, sondern Parteiarbeit. Ein Strafsenat bestätigte das und sah unzulässige Spenden an ÖVP, Neos und Grüne.

Die Folge: SPÖ, ÖVP, Neos und Grüne beschlossen im Nationalrat eine Änderung des Parteiengesetzes, sodass es keine unzulässige Parteispende mehr sein kann. Wobei bei den Grünen unter anderem die Vorarlbergerin Nina Tomaselli ausscherte und dagegen stimmte.

In Wien so, in Vorarlberg anders
„Auch wenn es gegen die Linie der Bundespartei ist, machen wir das”, sagt Klubobmann Markus Klien für die Freiheitlichen im Land. Foto: VN/Hartinger

Die FPÖ schäumte, Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem „demokratiepolitischen Dammbruch“: Parteipropaganda und Regierungsarbeit zu vermischen und sich von den Steuerzahlern finanzieren zu lassen, sei moralisch verwerflich und zum Nachteil der Opposition. Ja, Hafenecker und Co. sind zum Verfassungsgerichtshof gegangen, um die Regelung zu kippen. Eine Entscheidung wird fürs Frühjahr erwartet.

Das hindert die Vorarlberger FPÖ nicht, dafür zu sorgen, dass die Regelung auf Landesebene anwendbar wird. An sich wäre das zwar ohnehin vorgesehen, hierzulande muss im Parteienförderungsgesetz aber ein Verweis auf das Bundes-Parteiengesetz korrigiert werden.

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Die Klubobleute der schwarz-blauen Koalition, Veronika Marte (ÖVP) und eben Klien, haben im Landtag einen Antrag dazu eingebracht. „Es macht ja keinen Sinn, dass das Vorarlberger Parteienförderungsgesetz auf eine nicht mehr gültige Regelung des Bundes Bezug nimmt“, sagt Marte. Klien bekennt sich dazu: „Auch wenn es gegen die Linie der Bundespartei ist, machen wir das“, erklärt er für die Ländle-Freiheitlichen. Die Regelung sei sinnvoll: „Als Politiker kann man den Account nicht immer selber betreuen.“

In Wien so, in Vorarlberg anders
„Wir haben auf Bundesebene maßgeblich am Gesetz mitgearbeitet und werden daher auch in Vorarlberg zustimmen“, betont Claudia Gamon für die Pinken. Foto: VN/Steurer

Die SPÖ wird – anders als im Nationalrat – dagegen stimmen: „Wenn künftig Landesbedienstete die Social-Madia-Kanäle von Regierungsmitgliedern betreuen und dabei auch Parteipositionen transportieren, bleibt das faktisch eine Spende an die Partei“, so Landeschef Mario Leiter. Bei den Grünen heißt es ebenfalls Nein zur Änderung, bei den Neos hingegen Ja: „Wir haben auf Bundesebene maßgeblich am Gesetz mitgearbeitet und werden daher auch in Vorarlberg zustimmen“, betont Claudia Gamon für die Pinken.

In Wien so, in Vorarlberg anders
Landes-Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr: „Unserer Ansicht nach wird es in der Praxis einen Graubereich geben.” Foto: VN/Paulitsch

Landes-Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr sieht das Ganze kritisch: Zumal sich das Landes-Parteienförderungsgesetz in weiten Teilen an das Parteiengesetz des Bundes anlehne, sei es nachvollziehbar, dass man die Anpassung vornehme. In der Sache sei man jedoch „nicht glücklich“: Es sei zwar vorgesehen, dass sich Social-Media-Beiträge von Mitarbeitern auf die Regierungsarbeit beschränken müssten. „Unserer Ansicht nach wird es in der Praxis aber einen Graubereich geben. Daher haben wir gesagt, es wäre uns lieber, dass es eine klare Trennung gibt.“ Dass es wie vom Bundes-Rechnungshof empfohlen also von vornherein zu keiner Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit kommen könne.