Stau bei OP-Terminen: Wartezeiten im Spitalsystem steigen

Politik / 20.04.2026 • 14:58 Uhr
Stau bei OP-Terminen: Wartezeiten im Spitalsystem steigen
Auf planbare Operationen müssen die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger zum Teil bereits monatelang warten. APA/Fohringer

Patientenanwalt warnt vor teilweise monatelangen Wartezeiten, sozialen Folgen und offenen Fairnessfragen.

Schwarzach Lange Wartezeiten auf planbare Operationen sorgen auch in Vorarlberg für Diskussionen. Wer etwa eine künstliche Hüfte oder ein Knie im Landeskrankenhaus Feldkirch benötigt, wartet derzeit rund 33 Wochen, die VN berichteten. Im Krankenhaus der Stadt Dornbirn sind es sogar 14 bis 16 Monate. Die Zahlen steigen konstant. Doch das Problem reicht weiter, sagt Patientenanwalt Alexander Wolf: Auch in anderen Fachrichtungen, etwa der HNO, komme es zu extremen Verzögerungen – teils bis zu 100 Wochen. “Wir sprechen hier von zwei Jahren Wartezeit.”

Betroffen sind vor allem Wahleingriffe, also medizinisch notwendige, aber nicht dringliche Operationen. Wolf nennt als Beispiel eine verkrümmte Nasenscheidewand: “Das ist zwar nicht dringlich, aber der Patient bekommt unter Umständen schlecht Luft.” Auch aus der plastischen Chirurgie werden laut Wolf teils “jenseits von Gut und Böse” liegende Wartezeiten gemeldet. Er fordert daher eine breitere Debatte über Wartezeiten über einzelne Fachrichtungen hinaus: “Das Problem ist generell vorhanden.”

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Auf VN-Anfrage zu OP-Wartezeiten informierte das Land, dass die Spitäler in den Sonderfächern Augenheilkunde und Optometrie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Neurochirurgie und Urologie Wartelisten führen müssen. Informationen zu weiteren Fachbereichen können daher nicht bereitgestellt werden.

Reihungen und Beschwerden

Ein sensibler Punkt ist die Frage der Fairness. Während aus medizinischer Sicht klar ist, dass etwa Krebserkrankungen Vorrang haben müssen, stellt sich laut Wolf die Frage, ob bei gleicher medizinischer Indikation tatsächlich alle Patienten gleich lange warten – unabhängig vom Versicherungsstatus. Offizielle Zahlen dazu gibt es nicht, Hinweise aus Patientensicht deuten jedoch auf Unterschiede hin. Wolf berichtet: “Dass etwa ein Bettnachbar mit Sonderklasseversicherung schneller dran kommt”.

Patientenanwalt Alexander Wolf gab Einblicke zur Sterbeverfügung.
Patientenanwalt Alexander Wolf berichtet darüber, dass sich immer mehr Menschen aufgrund langer Wartezeiten für planbare OP-Termine an ihn wenden. VN

Auch die Neos wollten im Rahmen einer Anfrage von Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) wissen, ob es Unterschiede bei Wartezeiten je nach Versicherung gibt. Das Krankenhaus Dornbirn gab an, primär nach medizinischer Dringlichkeit zu reihen, ergänzt durch Faktoren wie Schmerzgrad, Verfügbarkeit von Ärztepersonal in Zusammenschau mit dem verfügbaren OP-Slot und ob bereits eine Arbeitsunfähigkeit des berufstätigen Patienten besteht. Die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHGB) informiert, dass das OP-Planungsprogramm “in der überwiegenden Anzahl von Fällen ohne Angabe des Versicherungsstatus” erfolge.

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Ursachensuche

Als Ursache für die zum Teil langen Wartezeiten vermutet Wolf vor allem strukturelle Probleme: “Das kann nicht den Ärzten angelastet werden.” Es fehle etwa die Pflege im OP-Saal oder auf den Stationen, hört er. Hinzu kommen laut Rüscher Fehlbelegungen: Patienten, die medizinisch bereits entlassungsfähig wären, aber mangels Nachbetreuung weiter im Spital bleiben müssen. Ihr Anteil liegt zuletzt bei fünf bis sieben Prozent der belegten Betten.

Bis 2030 gehen etwa 24 Prozent der Spitalsärzte in Pension. Bis 2035 werden rund 2600 neue Pflegekräften gebraucht. Laut KHGB bestehe derzeit aber in der Pflege ein gutes Bewerberangebot, offene Stellen – etwa im OP-Bereich – sollen bis Herbst besetzt werden. Dornbirn meldet aktuell keine Engpässe.

Soziale Absicherung

Laut Patientenanwalt Wolf werfen lange Wartezeiten rechtliche Fragen auf: Es könnten Ansprüche wegen Organisationsverschuldens entstehen. Folgen betreffen auch die soziale Absicherung: “Nehmen wir an, ich kann aufgrund meiner Schmerzsituation nicht arbeiten. Der Arbeitgeber wird mich eher kündigen, wenn ich 33 Wochen Wartezeit habe als etwa acht.”

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