Keine Beschleunigungsgebiete für Windkraft in Vorarlberg

Nach raumplanerischer Analyse verzichtet die Landesregierung wohl darauf, Beschleunigungsgebiete auszuweisen.
Schwarzach Windräder bleiben in Vorarlberg bisher Garten- und Balkonbesitzern vorbehalten: bunt, klein und dekorativ. Während andernorts 150 Meter hohe Kolosse längst Energie erzeugen, steht im Land kein großes Windkraftwerk. Geht es nach der Bundesregierung, soll sich das ändern. Eine EU-Richtlinie soll den Ausbau zusätzlich erleichtern, indem sie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windkraft ermöglicht. In Vorarlberg wird es solche Gebiete jedoch nicht geben.
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Windkraft gilt als zentrales Element auf dem Weg zur Unabhängigkeit von Öl und Gas. Viele Projekte benötigen jedoch viel Zeit oder scheitern ganz, weil sich entweder die Bevölkerung oder der Naturschutz dagegenstellt. Die EU hat den Mitgliedstaaten daher ein Instrument in die Hand gegeben, um den Ausbau zu beschleunigen: die Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED). Sie ermöglicht es den Staaten, Beschleunigungsgebiete für den Ausbau erneuerbarer Energie festzulegen. Dabei handelt es sich um Flächen, auf denen Kraftwerke die Umwelt nicht erheblich beeinträchtigen. Deshalb sind dort keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) mehr notwendig. Auch in Vorarlberg suchte man solche Gebiete, allerdings ohne Erfolg.
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In einer Raumplanungsanalyse wurde das Land genauer untersucht, zunächst der Siedlungsraum. Die Experten gehen von einem Mindestabstand von 1200 Metern zwischen Windkraftwerk und Siedlungsgebiet aus, wie er in anderen Bundesländern gesetzlich festgelegt ist. Damit zeigt sich laut Analyse, “dass vor allem im Rheintal und Walgau sowie in den inneralpinen Tälern kaum Standorte mit geringer Konfliktwahrscheinlichkeit übrig bleiben”.
Auch in den Bergen ist die Situation nicht einfacher. “In den Alpen findet sich ein weltweit einmaliges Spektrum an Ökosystemen”, heißt es in der Analyse. Diese Systeme seien hochsensibel und könnten sich nach Eingriffen nur sehr langsam erholen. Baumaßnahmen für Windkraftanlagen, etwa durch den Straßenbau, könnten schwerwiegende Auswirkungen haben. Wie genau, lasse sich jedoch nicht pauschal beurteilen und müsse im Einzelfall geprüft werden. Dasselbe gilt für Waldflächen. Deshalb können weder im alpinen Bereich noch in Wäldern allgemeine Beschleunigungszonen ausgewiesen werden. Auch Naturschutzgebiete und die Weißzone kommen dafür nicht infrage. Gerade dort benötigt jedes Projekt eine intensive Prüfung.
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Zieht man alle ungeeigneten Flächen ab, verbleiben im Bezirk Bregenz 5555 Hektar, im Bezirk Bludenz 2680 Hektar, in Dornbirn 515 Hektar und in Feldkirch 345 Hektar. Kombiniert man diese Flächen mit dem Windkraftpotenzial, bleiben laut Analyse nur noch einzelne Standorte übrig.
Fazit der Analyse: “Aus diesen Überlegungen heraus erscheint es sinnvoller, in Vorarlberg Einzelfallprüfungen bei potenziellen Windkraftprojekten auf Standorten mit ausreichend Potenzial im Anlassfall durchzuführen, als auf jenen theoretisch möglichen Flächen Beschleunigungsgebiete auszuweisen, die kaum für die Energieproduktion durch Windkraft geeignet sind.”
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Laut Energielandesrat Daniel Allgäuer erstellt Vorarlberg derzeit einen Plan mit Beschleunigungsgebieten für verschiedene Energieformen. “Für Wind wird es voraussichtlich keine Beschleunigungsgebiete geben, es wird bei Einzelfallprüfungen bleiben”, sagt er. “Es ist schwierig, ganze Gebiete auszuweisen, es kann aber geeignete Einzelstandorte geben.”
Die sind auch nötig: Laut Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes des Bundes muss Vorarlberg sechs bis zwölf Windräder aufstellen, sonst drohen Strafzahlungen. Allgäuer hofft, dass den Bundesländern noch mehr Flexibilität zugestanden wird.