Gemeinnütziger Wohnbau: “Am Ende kommt es immer auf den Bürgermeister an”

Wohnbauträger sieht beim leistbaren Wohnraum einen großen Hebel bei den Gemeinden.
Bregenz Die Wohnungssituation in Vorarlberg ist weiterhin angespannt. Das zeigt ein Blick auf die Wartelisten für den gemeinnützigen Wohnbau. Doch nicht bei allen ist es dringend, immer wieder lehnen Menschen auf der Warteliste eine Wohnung ab. Gemeinden sprechen deshalb manchmal Sperren aus. Sie hätten auch einen Hebel in der Hand, um den Wohnungsbau zu erleichtern und zu vergünstigen: die eigenen Vorgaben an die Bauträger.
Fast 6600 Haushalte sind in den Gemeinden als Wohnungssuchende registriert. Die VN berichteten. Einige sind in mehreren Gemeinden gemeldet, weshalb es in absoluten Zahlen etwas unter 6000 sind. Muss also mehr gebaut werden? Wer sich in Gemeindestuben umhört, erhält zwar meistens ein “Ja” als Antwort, allerdings mit dem Zusatz, dass das Problem wohl nicht so groß ist, wie die Zahlen vermuten lassen. Wohnungswerber, die aus teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen Wohnungen ablehnen, sorgen immer wieder für Ärger. Gemeinden können diesen Personen deshalb 200 Punkte für die Wohnungsliste wieder abziehen. Und das betrifft immer mehr.
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2023 wurden 217 Wohnungswerbern die Punkte abgezogen, ein Jahr später 290 und im Vorjahr 301, heißt es aus dem Büro von Wohnbaulandesrat Marco Tittler auf VN-Anfrage. Bei härteren Fällen können die Kommunen auch Sperren verhängen, sodass Wohnungswerber ein Jahr lang gar nicht mehr berücksichtigt werden. 42-mal kam das im Vorjahr vor, weil mehrere Wohnungen abgelehnt wurden.

Da die Zahl der Punkteabzüge gestiegen ist, hat sich das Land gemeinsam mit dem ifs die Gründe dafür angesehen. In elf Städten und Gemeinden wurden 27 repräsentativ ausgewählte Personen nach ihrer subjektiven Wahrnehmung befragt. Die Antworten werden derzeit noch ausgewertet. Eine erste Zusammenfassung zeigt, dass die Lage der Hauptablehnungsgrund ist, gefolgt vom Zeitpunkt, dem Wohnungsschnitt und der Nachbarschaft.
Dennoch sagen auch Experten wie Michael Klien vom Wifo kürzlich, dass es mehr gemeinnützige Wohnungen in Vorarlberg benötigt. Die SPÖ nahm im Landtag am Mittwoch auch Gemeinden in die Pflicht. Gemeinnützige müssen nämlich bei Kommunen anfragen, ob Bedarf besteht. Falls die Gemeinde verneint, dürfen sie nicht bauen. Private Bauträger haben diese Vorgabe nicht.
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Thomas Schöpf, Geschäftsführer der Wohnbauselbsthilfe, hält das nicht für ein großes Problem. “Ich mache den Job jetzt seit sieben Jahren. Und ich habe zweimal eine Ablehnung bekommen, beide waren nachvollziehbar.” Er nimmt die Gemeinden bei einem anderen Thema in die Pflicht. “Ein großer Teil der Kosten ergibt sich aus Vorgaben der Gemeinde. Da kann man noch so viele Forschungsprojekte machen. Wenn die Gemeinde sagt, dass ein Gebäude maximal drei Geschosse haben darf, eine Tiefgarage benötigt und höchstens 14 Meter lang sein darf, dann wird es teurer.”
Er bringt ein Beispiel: “Manche Gemeinden haben maßlos überzogene Forderungen für Fahrradabstellräume. Wenn du Projekte hast mit einem Fahrradraum von bis zu 90 Quadratmetern, bleibt im Erdgeschoss nicht mehr viel Platz zum Wohnen übrig.” Er sei mit Vorgaben konfrontiert, dass Fahrräder inklusive Kiki oder Lastenräder zwingend im Erdgeschoss in einem abgeschlossenen Fahrradraum abgesperrt werden müssen. “Das ist ein Raum ohne Mieteinnahmen.” Zudem müsse man sich fragen, ob jedes kleine Projekt eine Tiefgarage braucht. “Ein Tiefgaragenplatz entspricht der Wertigkeit eines Kinderzimmers.” Man befinde sich in einer Sandwichposition – zwischen Vorgaben der Gemeinden und Vorgaben vom Land, was die Förderungen betrifft. “Am Ende kommt es immer auf den Goodwill des Bürgermeisters an.”