Druck für Pensionsreform steigt

Fiskalratschef Badelt: Bescheidenheit bei Anpassungen plus Anhebung des Antrittsalters.
SCHWARZACH. Werner Huber (78), Obmann des Vorarlberger Seniorenbundes, ist noch immer verärgert über die Ankündigung der Bundesregierung, Pensionen alles in allem auch im kommenden Jahr nicht zur Gänze an die Teuerung anzupassen: „Da geht es um Leute, die ein Leben lang eingezahlt haben und sich darauf verlassen können müssen, dass es ordentlich zugeht.“ Dass es in der Regel also zu einem vollen Ausgleich komme, wie das gesetzlich vorgesehen sei.

2027 wird ausschließlich die Mindestpension, die durch eine Ausgleichszulage zustande kommt und bei Alleinstehenden zum Beispiel 1308,39 Euro pro Monat beträgt, um 3,3 Prozent erhöht und damit wertgesichert. Darüber gibt’s lediglich ein Plus von 2,95 Prozent. Der Wertverlust, der dadurch entsteht, lässt sich vorerst nur abschätzen, wie der Steuerberater Peter Bahl bestätigt: Bei einer Bruttopension von 3000 Euro wird er brutto voraussichtlich 10,50 Euro im Monat und 147 Euro im Jahr betragen. Netto wird er in den meisten Fällen um etwa 15 bis 30 Prozent kleiner ausfallen. Genau kann man das noch nicht sagen, weil die neuen Steuertarife in Folge der Abschaffung der kalten Progression erst festgelegt werden.
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Ist diese Vorgangsweise der Regierung in Bezug auf die Pensionsanpassung wirklich notwendig? Für Christoph Badelt (75), den Chef des Fiskalrates, ist sie gut begründet: „Dass man die Pensionen im Allgemeinen nicht ganz im Ausmaß der Inflationsrate erhöhen kann, liegt nicht nur daran, dass der Staat sparen muss. Es ist auch darauf zurückzuführen, dass die Inflation derzeit größtenteils importiert ist. Stichwort Energiepreise.“ Das bedeute, dass die Wirtschaftsleistung hierzulande nicht entsprechend steigt, um eine volle Pensionsanpassung finanzieren zu können. Badelt: „Die importierte Inflation führt zu einem Wohlstandsverlust, den man nicht ausgleichen kann.“

Notwendig wird laut Badelt noch viel mehr: „Wir brauchen kurzfristige Bescheidenheit bei den Pensionsanpassungen und eine langfristige Erhöhung des Pensionsalters.“ Daran führe kein Weg vorbei: „Eine große Pensionsreform, die darin besteht, das Pensionsalter an die gestiegene Lebenserwartung anzupassen, muss auf jeden Fall kommen. Da geht es um eine Frage der langfristigen Finanzierbarkeit des Pensionssystems.“
Die Regierung hat eine Entscheidung darüber für diese Legislaturperiode, die voraussichtlich bis 2029 dauert, freilich ausgeschlossen. Dafür findet Badelt deutliche Worte. Und zwar kritische: „Dass sie sich nicht drübertraut, ist schlimm, ich halte das für verantwortungslos.“ Zumal eine Anhebung des Pensionsalters auf zum Beispiel 67 Jahre aufgrund des Vertrauensschutzes erst acht bis zehn Jahre nach Beschlussfassung durchgeführt werden könne.
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Einwände, dass es nicht allen Menschen möglich ist, länger zu arbeiten, kann Badelt nachvollziehen. Es ist aus seiner Sicht aber kein Grund, von einer entsprechenden Reform abzusehen: Das Problem, dass es Leute gebe, die aus gesundheitlichen Gründen mit 60, 65 etwa erwerbsunfähig seien, müsse selbstverständlich berücksichtigt werden. Das sei aber schon heute notwendig. Daran werde sich nichts ändern.