Kommentar: (Keine) neue(n) Steuern
Die Gemeinden wollen der Schieflage in ihren Kassen mit einer höheren Grundsteuer beikommen. Der Finanzminister würde diesen Wunsch gerne auf der Stelle realisieren, kann dies aber wegen Widerstands der Koalitionspartner ÖVP und Neos (noch) nicht. Dafür sieht er nebenher in den Gesetzesentwürfen zum Budget eine saftige Erhöhung der sogenannten Immobilienertragssteuer, mit der Vermögenszuwächse aus Grundstücksverkäufen besteuert werden, vor. Das trifft auch Menschen, die vor Jahrzehnten ein Grundstück erworben haben, dieses aber nun verkaufen müssen. Ihr Vermögen wird besteuert.
Geteiltes Leid ist halbes Leid, denkt sich der Gesetzgeber: Nicht nur der Verkäufer wird besteuert, sondern auch der Käufer. Er muss nämlich Grunderwerbssteuer bezahlen. Sie wird diesmal zwar nicht erhöht, stellt im Ergebnis aber eine Vermögenssteuer dar. Wer also glaubt, dass Eigentum in Österreich dem Zugriff des Finanzamtes entzogen sei, irrt, und zwar gewaltig.
Die nächste Steuer, die sich zwar nicht so nennt, aber einer Abgabe auf Vermögen gleichkommt, wird mit der Grundbuchseintragung fällig. Hier lässt sich Staat für die Eintragung des neuen Eigentümers fürstlich entlohnen. Der Ertrag übersteigt den tatsächlichen Aufwand des Staates bei weitem. Ja sogar für die Eintragung des Pfandrechtes für das Darlehen der Bank ist diese Gebühr zu entrichten. So wird jemand, der sich für die Finanzierung seines Kaufes Geld leihen muss, das er wieder zurückzahlen muss, ebenfalls „besteuert“.
Zurück zu den Gemeinden: Mit der vom Landesgesetzgeber eingeführten Leerstandsabgabe auf unbenutzte und nicht weitervermietete Wohnungen sind die Gemeinden unzufrieden. Zu kompliziert in der Einhebung (es gibt Ausnahmen, etwa das Bereithalten einer Wohnung für Kinder), zu gering im Ertrag (lohnt sich nicht) und im Ergebnis wirkungslos, weil jeder, der es sich leisten kann, eine Wohnung leer stehen zu lassen, auch die Leerstandsgabe in Kauf nimmt.
Grundvermögen wird in Österreich also bereits an allen Ecken und Enden besteuert, man muss nur genau hinschauen. Weshalb die Eigentümer durch eine Erhöhung der Grundsteuer nochmals bestraft werden sollen, ist eigentlich nicht nachzuvollziehen.
Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.
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