Ein Gesetzentwurf beschäftigt Vorarlbergs Feuerwehren

Politik / 11.07.2026 • 08:00 Uhr
Ein Gesetzentwurf beschäftigt Vorarlbergs Feuerwehren
Die Organisation der Feuerwehr beschäftigt das Land Vorarlberg. VOL/Rauch

Die Feuerpolizeiordnung in Vorarlberg steht vor einer Novelle. Eine Formulierung sorgt jedoch für Rumoren in den Reihen der Ehrenamtlichen.

Bregenz Die Arbeit der Feuerwehr baut nicht nur auf dem Ehrenamt, sondern auch auf der Feuerpolizeiordnung auf. Diese wird alle paar Jahre angepasst, um auf den Bedarf der Florianijünger einzugehen. So auch dieses Jahr, schließlich gehen manche Regelungen noch auf das Jahr 1949 zurück und bedürfen Adaptionen. Für die jüngste Novelle endete diesen Montag die Begutachtungsfrist – und es gab einige Kritik.

Frage des Wahlrechts

Vor allem die älteren Mitglieder der Feuerwehren fühlten sich vor den Kopf gestoßen. Denn bislang wurde der Kommandant einer Ortsfeuerwehr “von deren Angehörigen” auf drei Jahre gewählt. Dies umfasste nach dem bisherigen Verständnis auch den Passivstand, meist ehemalige aktive Feuerwehrler über 60 Jahre. Der Entwurf entzog aber den Passivmitgliedern das Wahlrecht – und damit auch den verdienten Mitgliedern, die ihren Feuerwehren auch über den Aktivdienst hinweg verbunden blieben und etwa Aufgaben hinter den Kulissen wahrnehmen.

Entsprechend ging ein Aufruhr durch die Feuerwehren des Landes. Bei der Landesregierung wurde dies auch gehört, der Entwurf werde nun überarbeitet. Im Landhaus spricht man von einer in dieser Form ungewollten Änderung, man habe niemandem das Wahlrecht entziehen wollen. Eigentlich wollte man die Jugendfeuerwehr, die vom Gesetz bislang stiefmütterlich behandelt wurde, sichtbar machen. So besteht die Feuerwehr künftig aus einem Aktiv- und einem Passivstand sowie der Feuerwehrjugend, unterstützenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Da aber weiterhin nur jene Mitglieder über 16 Jahre wahlberechtigt sein sollten, brauchte es auch einen neuen Passus für das Wahlrecht. Durch eine unsaubere Formulierung wurde jedoch dem Passivstand versehentlich das Wahlrecht so entzogen. “Klar ist: Alle Mitglieder der Feuerwehren ab 16 Jahren bleiben stimmberechtigt”, versichert die Landesregierung rund um Landeshauptmann Markus Wallner.

Stellvertreter im Rollenkonflikt

Irritiert reagierte man in Feuerwehrkreisen auch auf Veränderungen beim Landesfeuerwehrverband. Bislang war der Landesfeuerwehrinspektor auch der Verbandsvorsitzende. Der stellvertretende Verbandsvorsitzende wurde vom Verbandstag und damit aus den Reihen der Ehrenamtlichen gewählt. Der Gesetzentwurf erweckte bei manchen den Eindruck, dass hier das Land künftig Kompetenzen von den Ehrenamtlichen hin zur Politik verlagern wolle.

Ein Gesetzentwurf beschäftigt Vorarlbergs Feuerwehren
Markus Beck erklärt, dass künftig auch die Feuerwehrinspektoren dezidierte Stellvertreter benötigen.Landesfeuerwehrverband

“Dass die Feuerwehrler den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden wählen, soll auch künftig so sein”, beruhigt Landesfeuerwehrverbandsgeschäftsführer Markus Beck. Für das Missverständnis sorgte die Doppelrolle als Landesfeuerwehrinspektor und Verbandsvorsitzender. Denn in seiner Rolle als Inspektor gab es bislang keinen offiziellen Stellvertreter, ebenso wenig wie für die Bezirksfeuerwehrinspektoren. Geht es nach dem Verband, soll das Gesetz die gelebte Kultur der Feuerwehr legitimieren: Dass die Bezirksvertreter als Stellvertreter der Bezirksfeuerwehrinspektoren dienen können bzw. der Verbandsstellvertreter ihn auch in der Funktion als Landesinspektor vertreten kann.