Johannes Huber

Kommentar

Johannes Huber

Kommentar: Kinder wegsperren

Politik / 21.08.2026 • 14:11 Uhr

Es ist verstörend: Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) findet es notwendig, dass „auch Kinder eine gewisse Zeit weggesperrt werden können“. Das hat er diese Woche festgestellt und sich dafür ausgesprochen, „gefängnisähnliche Unterbringungen“ für noch nicht strafmündige Intensivtäter auszubauen.

Verstörend ist das, weil hier eben von Kindern die Rede ist und der Begriff „Wegsperren“ dafür steht, dass man sie aus dem gesellschaftlichen Leben – vorübergehend, aber doch – entfernt. Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn, Problem gelöst. Zumindest ebenso verstörend ist, dass Karner die Vorstellung provoziert, dass das Ganze über Haftanstalten laufen sollte.

Schon klar: Immer mehr Kinder werden nicht erst straffällig, wenn sie die Strafmündigkeit erreicht haben, also 14 Jahre alt geworden sind, sondern früher. Daher ist es notwendig, offen über Konsequenzen zu reden und auch zu handeln.

In Wien ist gerade eine betreute „Auszeit-WG“ für junge Intensivtäter errichtet worden. Zwischen 23.00 und 5.00 Uhr ist die Haustür zugesperrt, sonst grundsätzlich nicht. Seit Mitte Juli gibt es einen ersten Bewohner. Es handelt sich um einen 13-jährigen Buben, über den „aus Gründen des Kinderschutzes“ nichts Näheres bekanntgegeben worden ist.

Der Innenminister begrüßt die Einrichtung und hat sich bei seinen Äußerungen auch darauf gestützt. Wobei er durch seine Zuspitzungen zum Ausdruck gebracht hat, dass sich hier etwas zu verselbstständigen droht: Vor nicht allzu langer Zeit, nämlich um die letzte Nationalratswahl herum, ist wenigstens noch über eine Senkung der Strafmündigkeit diskutiert worden. Vor allem Vertreter von ÖVP und FPÖ haben sich dafür ausgesprochen. Hinterher haben sie sich bei den – schließlich gescheiterten – Verhandlungen über eine Regierungszusammenarbeit auf eine Senkung auf 12 verständigt.

Heute besteht die Gefahr, dass man sich diese Arbeit erspart und einfach tut. Früher oder später also etwa auch 13-Jährige so richtig „wegsperrt“. Das ist das eine. Das andere: Gerne wird von Befürwortern einer Senkung der Strafmündigkeit auf die Schweiz verwiesen. Dort liegt die Grenze bei gerade einmal zehn Jahren.

Kaum wahrgenommen wird dabei jedoch, wie das in der Schweiz wirklich ist: Zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden können dort erst ab 15-Jährige. Bei 10- bis 14-Jährigen ist die Strafmündigkeit „lediglich“ eine belastbare rechtliche Grundlage dafür, sie zur Verantwortung zu ziehen, dabei aber nicht zu bestrafen, sondern zu erziehen.

Statt einfach nur Härte gegenüber dem Nachwuchs zu signalisieren, wäre es hierzulande überhaupt sinnvoll, sich die Schweiz zum Vorbild zu nehmen. Im Kanton Zürich etwa gibt es Bestrebungen, weniger Jugendliche ins Gefängnis zu stecken. Nicht nur, weil der Platz knapp ist, sondern auch, weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass sie, hinter Gittern, schwer bis unmöglich auf einen guten Weg gebracht werden können. Also etwas zu erreichen, was bei jungen Leuten, die das Leben erst vor sich haben, immer im Zentrum stehen sollte.

Johannes Huber betreibt die Seite dieSubstanz.at – Analysen und Hintergründe zur Politik.