Warum Altach bei der Millionen-Nachforderung auf eine nicht öffentliche Sitzung pocht

Altach sieht sich mit einer Nachforderung des Zolls von 2,5 Millionen Euro konfrontiert. In der Gemeinde ist nun ein Streit entbrannt, wie die Bevölkerung informiert werden soll.
Altach Die Gemeinde Altach verteidigt die nicht öffentliche Behandlung der Nachforderung von Altlastenbeiträgen nach dem Altlastensanierungsgesetz. Bürgermeister Markus Giesinger verweist auf das Vorarlberger Gemeindegesetz und auch auf eine rechtliche Einschätzung des Vorarlberger Gemeindeverbandes.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Die Entscheidung sei daher “keine politische Ermessensfrage, sondern die Folge der geltenden gesetzlichen Vorgaben und der vorliegenden rechtlichen Beurteilungen”, sagt Giesinger. Auch eine getrennte Behandlung einzelner Aspekte in öffentlicher Sitzung sei laut Gemeindegesetz nicht zulässig – was die Opposition fordert.

Transparenz und Geheimhaltung
Aus deren Sicht handelt es sich hierbei um “Schattenboxerei”, kritisiert Landtagsabgeordneter Bernie Weber von den Altacher Grünen. Er habe natürlich Verständnis, dass man nicht jede mögliche personelle Mitverantwortung oder die Prozessstrategie der Gemeinde öffentlich machen wolle. “Aber eine Information der Bürgerinnen und Bürger muss geschehen, und das passiert nicht”, beklagt der Oppositionspolitiker. Dies sei durchaus im Rahmen der Gemeindevertretungssitzung möglich.

So hätte die Bevölkerung das Recht, etwa die Argumentation des Zolls oder die genauen Vorwürfe zu erfahren. Es gehe immerhin um eine Abgabennachforderung von bis zu 2,5 Millionen Euro – etwa einem Zehntel des Gemeindebudgets. Dementsprechend werden die Fraktionen der Grünen, üsr Altach, FPÖ und SPÖ am Dienstag die Öffentlichkeit über jene Punkte informieren, die es aus ihrer Sicht für eine transparente Diskussion benötige.
Abfall oder Kies
Im Detail geht es um Bodenarbeiten, die das Unternehmen Kopf Kies im Auftrag der Gemeinde durchgeführt hat. Dabei wurde Material in den Boden eingebracht, das der Zoll als zuständige Behörde derzeit als Abfall einstuft. In diesem Falle wäre jedoch ein Altlastenbeitrag zu zahlen gewesen. Ein ähnliches Verfahren, ob Waschschlamm aus der Kiesproduktion als Abfall einzustufen ist, zog sich über Jahre und ging schlussendlich 2025 im Sinne der Gemeinde aus.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Gemeinde fürchtet um eigene Interessen
Tatsächlich sieht Paragraf 46 des Vorarlberger Gemeindegesetzes eine zwingende nichtöffentliche Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte vor, wenn gewisse Geheimhaltungsgründe erfüllt sind. Diese sind in Paragraf 29 aufgelistet: Neben Fragen der Sicherheits-, Integrations- und Außenpolitik wäre auch zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens für die Gemeinde oder zur Wahrung “überwiegender berechtigter Interessen eines anderen” die Öffentlichkeit auszuschließen.
Neben laufenden Verfahren seien in dem rechtlich komplexen Thema schutzwürdige Interessen betroffener Personen sowie die rechtlichen Interessen der Gemeinde zu berücksichtigen. Deshalb sei die nicht öffentliche Behandlung erforderlich.
Die Gemeinde betont zugleich, die Bevölkerung weiterhin umfassend informieren zu wollen. Laut Giesinger habe Transparenz einen hohen Stellenwert, finde aber dort ihre Grenzen, wo das Gesetz Geheimhaltungsgründe vorsehe. Nach der Sitzung der Gemeindevertretung soll eine offizielle Information über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte veröffentlicht werden.