“Die Regierung nimmt den Schaden wissentlich in Kauf”

Der ehemalige Naturschutzlandesrat Johannes Rauch (Grüne) kritisiert die geplanten Änderungen scharf und warnt eindringlich.
Schwarzach Die geplante Novelle des Naturschutzgesetzes stößt bei Umweltorganisationen auf breite Kritik. Sie warnen vor weniger Mitsprache, abgeschwächten Schutzstandards und höheren Schwellenwerten für Eingriffe in Natur und Landschaft. Der ehemalige Naturschutz-Landesrat Johannes Rauch (Grüne) teilt die Kritik. Im VN-Interview warnt er eindringlich.
Die Landesregierung spricht von Deregulierung. Sie halten das für einen Etikettenschwindel. Warum?
Rauch Weil „Deregulierung“ vorgibt, man räume Bürokratie weg. Weggeräumt wird der Schutz der Natur. Das ist keine Unterstellung, das schreibt die Landesregierung selbst in den amtlichen Erläuterungen: Der Entwurf könne auf den Klimaschutz „gewisse nachteilige Auswirkungen haben“. Dort steht auch schwarz auf weiß: Ein Fünftel bis ein Viertel aller naturschutzrechtlichen Prüfungen soll verschwinden. Wer sein Gesetz so begründet, weiß, was er tut, und tut es trotzdem. Die Regierung nimmt den Schaden wissentlich in Kauf.
Die Regierung sagt, dass die Auslegung mittlerweile zu einseitig wurde und will dem gegensteuern. Hatte der Naturschutz zu viel Gewicht?
Rauch Die Zahlen beweisen das Gegenteil. 90 Prozent der Stellungnahmen der Naturschutzanwaltschaft waren positiv. Kein einziges Verfahren, in dem sich die Naturschutzanwaltschaft kritisch geäußert hat, endete im vergangenen Jahr mit einem negativen Bescheid. Kein einziges. Ein Naturschutz, der kein Vorhaben zu Fall bringt, kann schwerlich „zu viel Gewicht“ haben. Naturschutz-Verfahren machen die Projekte besser. Oft sind nur kleine Auflagen nötig, um negative Auswirkungen zu verhindern. Vorarlberg war immer stolz auf seine intakte Natur. Das setzt man jetzt aufs Spiel.
Der Gemeindeverband ortet Doppelgleisigkeiten und langwierige Prozesse. Er begrüßt die Bemühungen, den Naturschutz zu deregulieren. Haben alle unrecht?
Rauch Doppelgleisigkeiten gehören abgebaut, da bin ich sofort dabei. Nur tut dieses Gesetz das nicht. Es streicht keine doppelte Prüfung, es streicht die Prüfung. Und pikant: Dieselbe Novelle schränkt das Beschwerderecht der Standortgemeinde „wesentlich ein“, wörtlich so in den Erläuterungen. Der Gemeindeverband beklatscht damit die Entmachtung der eigenen Gemeinden. Wer wirklich beschleunigen will, sorgt für Personal und kürzere Wege. Er sperrt nicht die Naturprüfung und die Gerichtstür zu.
Wo sehen Sie die gefährlichsten Änderungen?
Rauch Drei Dinge. Erstens der Rechtsschutz: Wer Landes-Naturschutzrecht verletzt, kann praktisch nicht mehr geklagt werden. Ein Beschwerderecht bleibt nur, wo die EU es zwingend verlangt, die Revision zum Verwaltungsgerichtshof fällt ganz. Ein Gesetz, das man ungestraft brechen kann, ist reine Dekoration. Zweitens die Schwellen: Der Moorschutz schrumpft auf ein Fünftel, der Uferschutz an Bächen von 20 auf 5 Meter, unter jede wirksame Breite. Drittens der Selbsteintritt in Paragraf 47: Die Regierung kann jedes heikle Verfahren per Verordnung an sich ziehen und selbst entscheiden, vorbei an der Behörde vor Ort.
Die Naturschutzanwaltschaft wird ebenfalls entmachtet. Wie lästig war Katharina Lins in Ihrer Zeit?
Rauch Lästig? Genau das ist die Denkweise hinter diesem Gesetz. Unabhängige Kontrolle ist für die Kontrollierten immer unbequem, das ist ihr Sinn. In meiner Zeit als zuständiger Landesrat war die Naturschutzanwaltschaft nie eine Verhinderin. Sie war ein Korrektiv, das die Qualität der Verfahren gehoben hat. Katharina Lins ist fachlich exzellent und unbestechlich. Tatsächlich gehört die Naturschutzanwaltschaft gestärkt statt geschwächt.
Was halten Sie davon?
Rauch Das ist der Versuch, die Kontrolle loszuwerden. Die Naturschutzanwaltschaft ist künftig nur noch in unionsrechtlichen Verfahren am Tisch, in der Masse der Landesfälle gar nicht mehr. Bescheide gelten nach einer Woche auf einem Portal als zugestellt. Wer den Fristbeginn verpasst, weil er nicht täglich eine Amtswebsite absucht, verliert sein Recht. Das ist Entrechtung, getarnt als Digitalisierung. Man schaltet nicht, wie die Regierung behauptet, einen Bremser aus, man schaltet den Zeugen aus.
Gibt es Änderungen, die Sie verstehen und vielleicht sogar begrüßen?
Rauch Ja, natürlich, und das sage ich bewusst. Verfahren digital und zügig abzuwickeln, klare Fristen, doppelte Prüfungen zusammenzuführen, das ist vernünftig. Auch mehr Eigenverantwortung bei wirklich kleinen Vorhaben kann man diskutieren. Dafür muss man nicht den Schutz und den Rechtsschutz aushöhlen. Die Regierung wollte beides. Sie muss den Entwurf zurückziehen. Danach kann man nochmal einen Anlauf machen, der Bürokratie abbaut und den Schutz in Ruhe lässt. Da sind sicher auch alle Naturschutzorganisationen mit dabei.
Ihr Fazit?
Rauch Wir hatten den heißesten Sommer der Messgeschichte. In Bregenz gab es 43 Tage über 30 Grad. Genau jetzt lockert diese Regierung den Schutz von Böden, Mooren und Gewässern, also genau das, was eine überhitzte Landschaft kühlt und Wasser hält. Vom Naturschutz bleibt nur die Hülle. Rechtlich habe ich erhebliche Zweifel, ob das hält. Ich rechne mit den Höchstgerichten. Politisch ist es ein Bruch mit dem Vorarlberger Weg und ein Konjunkturprogramm für Demokratieverdruss. Mein Rat: zurückziehen, bevor die Gerichte es tun und die Wählerinnen und Wähler die Rechnung präsentieren.