Christian Rainer

Kommentar

Christian Rainer

Sind Österreichs Richter faul – oder überlastet?

Politik / 16.10.2026 • 08:41 Uhr

Wenn schon über die Justiz, dann würde ich eigentlich gerne über etwas anderes schreiben: über eine merkwürdige, für mich absurde, ja schändliche Wertordnung. René Benko bekam für betrügerische Krida 30 Monate unbedingte Haft. Vergewaltigung ist in Österreich ab zwei Jahren zu haben. Schwere Körperverletzung kostet maximal drei Jahre. Diese Strafrahmen erzählen einiges darüber, was unserem Strafrecht wie viel wert ist.

Die Justizministerin, eine der zentralen Figuren für jeden gesellschaftlichen Wandel, hat mich auch in diesem Punkt enttäuscht.

Darüber hätte ich mich gern aufgeregt. Doch diese Woche regen sich die Richter selbst auf. Mehr als 120 Prozent ausgelastet, heißt es. 250 Richter fehlten, dazu 70 Staatsanwälte. Die Bezirksgerichte kämen sogar auf 120,15 Prozent.

Ich könnte es mir nun einfach machen. Österreich hat rund 29 Berufsrichter je 100.000 Einwohner, Deutschland knapp 25, die Schweiz etwa 15. Also: Wir haben mehr Richter als die Deutschen, fast doppelt so viele wie die Schweizer – und trotzdem erklären uns unsere Richter, sie seien am Ende. Schöne Pointe. Kommentar fertig.

Aber nein. Ich bin Journalist und auch promovierter Jurist. Also schaue ich genauer hin. Die Rechtssysteme sind verschieden, Österreich zählt auch Verwaltungsrichter mit, Aufgaben sind anders verteilt. Ein fairer Prozess also, sogar für Richter.

Nur: Je genauer man hinsieht, desto ungemütlicher wird es für sie.

Denn jene 120,15 Prozent, mit denen derzeit auf zwei Dezimalstellen genau der richterliche Notstand verkündet wird, stammen von einer Personalanforderungsrechnung, deren empirischer Kern aus den Jahren 2008/09 kommt. Damals wurde sechs Monate lang gemessen, wie viel Zeit bestimmte Verfahren beanspruchen. Später wurde nachgebessert. Aber für mehr als die Hälfte der Fallkategorien blieben die alten Zeitwerte bestehen. Das Justizministerium selbst spricht nur von einer „annäherungsweisen“ Ermittlung des Personalbedarfs.

120,15 Prozent ungefähr also.

Ein Richter würde einen Sachverständigen freundlich, aber gründlich filetieren, der 2026 mit einer auf zwei Kommastellen präzisen Zahl antritt, deren Grundmessung aus 2008 stammt. Bei der eigenen Überlastung hingegen gilt offenbar: Je älter die Grundlage, desto schärfer das Komma.

Deutschland rechnet mit einem ähnlichen System. Dort stammt die letzte große Vollerhebung aus 2014. Selbst der Deutsche Richterbund sagt inzwischen, dass diese Werte für manche Verfahren keine verlässliche Grundlage mehr seien. Deshalb wird 2027 neu gemessen. Österreich demonstriert derweil mit einer Stoppuhr aus jener Zeit, als das iPhone 3G als zukunftsweisend galt.

Und auch die Fallzahlen retten die einfache Geschichte nicht. Bei streitigen Zivil- und Handelssachen hat Österreich pro Einwohner weniger Neueingänge als Deutschland und deutlich weniger als die Schweiz. Gleichzeitig werden Zivilverfahren hier international vergleichsweise schnell erledigt. Das spricht für unsere Richter. Es beweist nur nicht, dass 250 zusätzliche fehlen.

Vielleicht fehlen sie tatsächlich. Vielleicht sind es 250. Vielleicht 150. Vielleicht 80. Vielleicht an ganz anderen Stellen. Wer das wissen will, müsste neu messen.

Genau das wäre eine ziemlich richterliche Forderung: aktuelle Beweise, nachvollziehbare Methode, saubere Zahlen. Alles andere wäre bei jedem Angeklagten zu wenig.

Bei der eigenen Sache reichen offenbar eine Aktionswoche und 120,15 Prozent.

Ich gestehe den Richtern also einen fairen Prozess zu. Jetzt wären aktuelle Beweise nicht schlecht.