Parteientransparenz: Wieder Strafen für die Parteien

Politik / 21.10.2026 • 18:19 Uhr
Parteientransparenz: Wieder Strafen für die Parteien
Die Landtagsparteien haben das strenge Vorarlberger Transparenzgesetz erneut zu Spüren bekommen.VN/Hartinger

Landtagsparteien müssen erneut kleine Teile der Förderungen zurückzahlen. Sie haben gegen die selbst auferlegten Wahlkampfregeln verstoßen.

Bregenz Der Landes-Rechnungshof war mit den Parteien unterm Strich zufrieden: Sie hätten sich an die Wahlkampfkostenobergrenze gehalten. Verstöße gegen das Parteienförderungsgesetz und die Wahlkampfregulierung seien auf Ungenauigkeiten und Versehen zurückzuführen. Trotzdem übermittelten die Prüferinnen und Prüfer mehrere Hinweise an den Landes-Parteien-Transparenzsenat (LPTS). Dieser entscheidet, ob Parteien Teile ihrer Förderungen zurückzahlen müssen. Nun hat der Senat seine Entscheidungen veröffentlicht: Alle im Landtag vertretenen Parteien sind betroffen.

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Sechs Hinweise betrafen die Grünen. So fehlten Ausgaben in Höhe von 1000 Euro, die mit einer angerechneten Gutschrift beglichen worden waren. Auch Aufwendungen für Werbung in Regionalzeitungen und auf Social Media waren nicht berücksichtigt – insgesamt rund 2500 Euro. Dazu kamen Ausgaben von Teilorganisationen in Höhe von 1600 Euro. Außerdem waren die Gemeindeorganisation Röthis und die Teilorganisation “Grüne Wirtschaft” in der Liste nicht angeführt.

Für diese fünf Beanstandungen verhängte der LPTS eine Gesamtstrafe von 3500 Euro. Separat behandelte der Senat den Hinweis, dass Print- und Social-Media-Werbung teilweise zu früh geschaltet worden sei – in mindestens 14 Fällen. Dabei ging es vor allem um Postings, in denen die Kandidatenlisten vorgestellt wurden. Der LPTS wertet das als schwerwiegenden Verstoß und verhängte dafür eine Strafe von 20.000 Euro. Insgesamt müssen die Grünen damit 23.500 Euro zahlen – mehr als jede andere Partei. “Wir müssen den Fehler leider auf unsere Kappe nehmen. Das ist uns passiert”, sagt Landesgeschäftsführer Markus Köberle.

Parteientransparenz: Wieder Strafen für die Parteien
FPÖ-Geschäftsführer Stephan Winder spricht von einer “sportlichen” Entscheidung.VN/Böcken

Auch bei den übrigen im Landtag vertretenen Parteien übermittelte der Landes-Rechnungshof jeweils sechs Hinweise an den Senat. Nur bei den Neos waren es drei. Für alle Parteien hat das Konsequenzen: Die FPÖ muss 21.600 Euro zahlen, die ÖVP 10.100 Euro, die SPÖ 6300 Euro und die Neos 2000 Euro. Auch die FPÖ trifft es vor allem wegen zu früh geschalteter Werbung.

Wegen Fehlern in den Berichten über die Parteifinanzen hatte der LPTS vor einem Jahr schon einmal entschieden, dass alle Parteien Teile ihrer Förderung zurückzahlen müssen. Damals musste die ÖVP 156.000 Euro zahlen, die SPÖ 56.000 Euro, die Grünen 31.000 Euro, die FPÖ 29.000 Euro und die Neos 17.000 Euro. Grüne und Neos erhoben Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Das Gericht wies beide Beschwerden ab. Auch gegen die aktuelle Entscheidung könnten die Parteien vor das Landesverwaltungsgericht ziehen.

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Markus Köberle betont: “Wir müssen die Fehler leider auf unsere Kappe nehmen.”Grüne/Miro Kuzmanovic

Die Grünen wollen am Donnerstag entscheiden, wie sie mit dem aktuellen Spruch umgehen. In den Vorbesprechungen habe sich aber bereits abgezeichnet, dass sie ihn wohl akzeptieren, sagt Landesgeschäftsführer Markus Köberle den VN. Die Neos werden diesmal keine Beschwerde einlegen, sagt Geschäftsführer Simon Muchitsch auf VN-Anfrage. “Der Fehler ist nachvollziehbar. Er ist durch einen Kopierfehler im Excel entstanden.” Man habe die richtige Summe zwar noch nachgereicht, das sei im Gesetz aber nicht vorgesehen. Die Strafe akzeptiere man.

Auch die FPÖ werde das Geld sofort zurückzahlen. “Wo gehobelt wird, fallen Späne”, sagt Geschäftsführer Stephan Winder den VN. Die Blauen hatten etwa einen Bus gemietet, der bereits bei der Nationalratswahl im Einsatz gewesen war und deshalb im Bericht zur Landtagswahl nicht aufschien. “Versehentlich”, wie Winder betont. Die Beanstandungen seien nachvollziehbar. Die Höhe der Strafe sei dennoch “sportlich”.

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