Kommentar: Strafmündigkeit

Politik / 23.10.2026 • 14:23 Uhr
Kommentar: Strafmündigkeit

Ein Raubüberfall wie der von zwei 13-jährigen Kindern auf einen 72-Jährigen in Dornbirn muss Konsequenzen haben. Nicht nur, aber auch, weil den beiden angelastet wird, heuer schon über 300 Gewalt- und Vermögensdelikte begangen zu haben. Derlei ohne Folgen zu lassen und zu riskieren, dass sie so weitermachen, wäre schlicht gemeingefährlich.

Die Frage ist jedoch: Was tun? Runter mit der Strafmündigkeit!? Es ist eine Ansage, die nachvollziehbarerweise auf sehr viel Zuspruch stößt. Teile der Politik (die FPÖ und zunehmend auch die ÖVP) setzen daher darauf: Man ist so erzogen. Es ist logisch, dass man bestraft wird, wenn man etwas angestellt hat. Vor allem, wenn es sich um etwas Brutales handelt. Und überhaupt: Warum soll das bei Kindern anders sein, die sich in ihrem Tun nicht mehr unterscheiden von erwachsenen Intensivtätern?

Gerne wird dabei auf die Schweiz verwiesen, wo die Strafmündigkeit nicht im Alter von 14, sondern zehn Jahren beginnt. Zu glauben, dass Kinder dort eingesperrt werden, ist jedoch ein Irrtum. Bei den Eidgenossen ist das erst ab 15 möglich.

Ein solcher Raubüberfall muss Konsequenzen haben. Derlei ohne Folgen zu lassen, wäre schlicht gemeingefährlich.

Davor gibt es allenfalls Strafen, die einen symbolischen Charakter haben: Die Bandbreite reicht von einem Verweis bzw. einer Art “Gelben Karte” bis zu einer verpflichtenden, gemeinnützigen Tätigkeit. Im Vordergrund stehen Maßnahmen, die ausdrücklich keinen Strafcharakter haben, sondern bei denen es um Erziehung oder Behandlung geht – im äußersten Fall stationär in einer geschlossenen Einrichtung.

Das geht unter bei den Rufen nach einer Senkung der Strafmündigkeit. Wie auch die Tatsache, dass der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ein Mindestalter von 14 Jahren empfiehlt. In einem parlamentarischen Entschließungsantrag hat die ÖVP daher noch im Herbst 2020 gemeinsam mit den Grünen gefordert, auf Staaten einzuwirken, in denen sie – laut Volkspartei – unter “dieser menschenrechtlich vertretbaren Altersgrenze” liegt. Heute ist sie sich dessen offenbar nicht mehr so sicher.

Wichtiger ist jedoch die Frage, welche Konsequenzen es für strafunmündige Intensivtäter geben könnte. Das schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm enthält Kompromisse dazu, die vernünftig erscheinen. Die Strafmündigkeit soll bei 14 bleiben, darüber hinaus soll sich aber einiges ändern.

So sind “Normverdeutlichungsgespräche” vorgesehen, bei denen Kindern im Falle des Falles klargemacht wird, welche Folgen Vergleichbares für ab 14-Jährige hätte. Darüber hinaus soll es Fallkonferenzen für strafunmündige Intensivtäter geben, bei denen konkrete Maßnahmen festgelegt werden – wobei ausdrücklich auch ein befristeter “Zwangsaufenthalt” in einer “spezialisierten sozialpädagogischen Wohngemeinschaft” möglich sein soll. Also eine Art Freiheitsentzug, die für Sinnvolles genützt wird.

Natürlich: Garantie, dass das, was in Wien bereits im Rahmen eines Pilotprojekts unter dem Titel “Auszeit-WG” läuft, hilft, gibt es keine. Bei einer Unterbringung in einem Gefängnis würde es eine solche aber erst recht nicht geben.

Johannes Huber betreibt die Seite dieSubstanz.at – Analysen und Hintergründe zur Politik.