Fortpflanzungsmedizin wird liberaler

Gesetzesnovelle erlaubt Eizellenspende und zum Teil Präimplantationsdiagnostik.
Wien. Im Februar 2015 soll das neue Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft treten, das auch die Eizellenspende, die Samenspende Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) und beschränkte Präimplantationsdiagnostik bringt. Die Neuerungen im rund 20 Jahre alten Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) wurden notwendig, da der Verfassungsgerichtshof das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für lesbische Lebensgemeinschaften aufgehoben hatte. Nun sollen die Empfehlungen der Bioethikkommission umgesetzt werden.
In der Begutachtungsphase gab es vor allem von kirchlicher Seite zahlreiche mitunter sehr kritische Stellungnahmen. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf wurde daher noch nachgeschärft.
Die Novelle ermöglicht lesbischen Paaren die Samenspende und erlaubt werden die Eizellenspende, die Samenspende Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) und – beschränkt – die Präimplantationsdiagnostik (PID). Zusätzlich wurde etwa festgeschrieben, dass die Eizellen- und Samenspende erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Auch wird das Kindeswohl noch stärker in den Vordergrund gerückt: Der wissenschaftliche Ausschuss, der die Voraussetzungen für die PID überprüft, wird zu diesem Zweck um einen Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde ergänzt.
Die Novelle wurde jüngst im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Neos angenommen, FPÖ, Team Stronach und Grüne stimmten dagegen.Kommendes Jahr soll es im Nationalrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist für Anfang Februar geplant.
Frauenpolitisch sind weitere Neuerungen geplant. Umgesetzt wird der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Im Jänner geht außerdem eine Informationsplattform für Mädchen und Frauen online, um den Frauenanteil in technischen Berufen zu erhöhen. Sie wird über alle Maßnahmen, Projekte und Fördermöglichkeiten informieren.
