Die Diversion

Diversion Die Diversion kann durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gewährt werden. Es wird das Angebot unterbreitet, sich einer Maßnahme zu unterziehen. Dies kann z. B.: eine gemeinnützige Arbeit oder eine Geldbuße sein. Ein Geständnis ist keine Voraussetzung für eine Diversion, es muss aber die Verantwortung für die Tat übernommen werden. Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion vorläufig endet, erfolgt kein Schuldspruch und keine Eintragung im Strafregister.
„Jeder Festgenommene erreicht über die Hotline einen Rechtsanwalt.“
Dr. Ingo Breuss