Diesel-­Abgasskandal

Spezial / 24.03.2023 • 16:27 Uhr

Rückzahlung Der OGH verpflichtete in seiner ersten inhaltlichen Entscheidung im sogenannten „Diesel -Abgasskandal“ den Fahrzeughändler zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückstellung des Fahrzeuges. Dem Händler sprach das Höchstgericht ein Entgelt für die Nutzung des Fahrzeuges zu. Das Verfahren gegen die Fahrzeugherstellerin (VW) wurde wegen eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof unterbrochen.