Eine Waffenverbotszone auf den letzten Drücker

Gewalt und Verbrechen / 20.08.2025 • 17:05 Uhr
Eine Waffenverbotszone auf den letzten Drücker
Die Waffenverbotszone muss alle drei Monate verlängert werden. VN/Steurer

Eine Waffenverbotszone gilt immer nur für drei Monate. Die erste Verlängerung wurde groß kommuniziert, danach wurde es still.

Dornbirn Eine Waffenverbotszone rund um den Dornbirner Bahnhof war lange gefordert. Am 19. Februar 2025 wurde sie eingeführt, mit einer Gültigkeit von drei Monaten. Mehr erlaubt das Gesetz nicht.

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Aber die Verordnung darf nach einer Prüfung der anhaltenden Notwendigkeit durch die Bezirkshauptmannschaft für weitere drei Monate verlängert werden. Am 14. Mai kündigten die BH Dornbirn und das Land Vorarlberg ebendies per Medieninformation an: Die Waffenverbotszone wird für den maximal erlaubten Zeitraum von drei Monaten verlängert, der Bescheid wird mit dem 20. Mai in Kraft treten. Ansonsten wäre die Waffenverbotszone mit Ende des 19. Mai ausgelaufen.

Verordnung still und leise erlassen

Drei Monate später, mit dem 20. August, blieb die entsprechende Ankündigung aus. Gleichzeitig gab es aber auch keine Anzeichen, dass man in den Amtsstuben der Stadt, des Bezirks oder des Landes inzwischen der Ansicht sei, dass es diese nicht mehr braucht.

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Und tatsächlich: Am 19. August erging die neue Verordnung, mit der die Waffenverbotszone mit Beginn am 21. August für weitere drei Monate erlassen wurde. Ganz ohne große Ankündigung. Die erweiterten Kontrollmöglichkeiten der Exekutive sind weiterhin gültig.

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