Cybermobbing in der Schule: Das sagt die Mobbing-Expertin

Gewalt und Verbrechen / 19.09.2025 • 15:39 Uhr
Klage gegen Bildungsdirektion
Michaela Uitz-Steinhauser, Mobbing-Expertin und Psychotherapeutin. Steinhauser

Psychotherapeutin und Mobbing-Expertin Michaela Uitz-Steinhauser zum aktuellen Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Schwarzach Psychotherapeutin und Mobbing-Expertin Michaela Uitz-Steinhauser spricht zum aktuellen Fall: “Wenn ein Kind an einer österreichischen Schule Opfer von Cybermobbing ist, das z. B. im WhatsApp stattfindet, ist grundsätzlich die Schule zuständig, auch wenn die Vorfälle außerhalb des Schulgebäudes und der Unterrichtszeit stattfinden.”

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​Das Cybermobbing wirkt in die Schule hinein, da es das Schulklima und das Wohlbefinden des betroffenen Schülers beeinträchtigt. Eine Schule hat die Pflicht, für die körperliche Sicherheit und Gesundheit ihrer Schüler zu sorgen (§ 51 Abs. 3 SchUG). Dies schließt auch die psychische Gesundheit ein. Daher muss die Schule aktiv werden, sobald sie Kenntnis von solchen Vorfällen erhält.

​Was die Schule tun muss

​Die Schule hat eine Reihe von pädagogischen und rechtlichen Maßnahmen, die sie ergreifen kann:

  • ​Pädagogische Maßnahmen: Die Schule muss das Verhalten der Täterinnen im Rahmen von Erziehungsmaßnahmen berücksichtigen. Dazu gehören Gespräche mit den beteiligten Schülerinnen und deren Eltern, Vermittlungsversuche und pädagogische Interventionen. Das Ziel ist es, das Mobbing zu stoppen und den Tätern die Konsequenzen ihres Verhaltens aufzuzeigen.
  • ​Rechtliche Maßnahmen: In schweren Fällen, in denen das Mobbing strafrechtlich relevant ist, ist ist es ratsam, die Polizei mit ins Boot zu holen. Cybermobbing ist in Österreich ein eigener Straftatbestand (§ 107c StGB).

​Was Eltern und Schülerinnen tun können

  • ​Beweise sichern: Screenshots von Nachrichten, Bildern oder Videos sind wichtige Beweise. Sie sollten gesichert und der Schule, der Polizei usw. vorgelegt werden.
  • ​Kontakt zur Schule aufnehmen: Betroffene sollten sich an eine Vertrauensperson in der Schule wenden, wie Schulleitung, Klassenvorstand, die Schulpsychologie, pädagogische Beratung, Schulsozialarbeit, …
  • ​Externe Hilfe suchen: Organisationen wie Saferinternet.at, Rat auf Draht (Notrufnummer 147) oder die Internet Ombudsstelle bieten Beratung und Unterstützung an. Bei strafrechtlich relevanten Taten ist auch eine Anzeige bei der Polizei möglich.

​Wenn digitales Mobbing in Schulklassen stattfindet, findet meistens auch analoges Mobbing statt. Digitales Mobbing ist in diesem Fall analog zu bearbeiten.

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