Wettlokal-Räuber ein zweites Mal verurteilt

Strafe nach Überfall auf Wettbüro in Götzis im Jahr 2021 für Täter um zwei Monate verringert.
Feldkirch Dass der 26-jährige Türke im Jahr 2021 das Wettbüro “Typico” in Götzis überfallen hat, wurde von der Oberbehörde bestätigt. Der schwere Raub bleibt somit, diese Verurteilung ist inzwischen rechtskräftig. In Frage gestellt wurde hingegen, ob ein Teleskopschlagstock, wie er im vorliegenden Fall laut Opfer und Video verwendet wurde, eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist.
Das Problem ist, dass der Schlagstock, auch Totschläger genannt, nie gefunden wurde und deshalb nicht beurteilt werden konnte. Die Fragen, wie der Stock zu handhaben ist, welches Gewicht er hat, aus welchem Material er gefertigt wurde, Wirkungsweise und dergleichen, konnten somit nicht beantwortet werden. Auch die Verwendung einer leichtgewichtigen Attrappe wäre denkbar. Deshalb qualifizierte Richter Johannes Reheis im zweiten Rechtsgang am Landesgericht Feldkirch das nie aufgefundene Gerät nicht als verbotene Waffe. In puncto Waffengesetz gab es für den Angeklagten also einen Freispruch.
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Nebenschauplatz
Staatsanwalt Elias Zortea betont allerdings, dass es sich bei der Frage des Stockes um einen Nebenschauplatz handle. Auf schweren Raub stehen bis zu fünfzehn Jahre, mit oder ohne diesen Schlagstock. Der Räuber betrat damals vermummt und mit Sonnenbrille das Lokal und forderte mit den Worten “Geld her, keine Alarmknöpfe drücken, ich habe es eilig” Geld und erbeutete immerhin 950 Euro. Kurioserweise sagte er zur Angestellten auch: “Jetzt reicht es”, nahm nicht alles Geld mit und verschwand. Bis ein Zufall den jungen Türken in eine andere polizeiliche Ermittlung verstrickte, blieb der Räuber unbehelligt. 2024 flog er dann doch noch auf. Die damalige Wettbüroangestellte ist heute noch in psychiatrischer Behandlung, sie leidet immer noch an Angstzuständen.
“Bin unschuldig”
Der Angeklagte sagt nichts zu alledem, außer: “Ich bin unschuldig”. Er beharrt immer noch auf der Version, dass er nicht der Räuber war. Gesicherte DNA weist ihn allerdings eindeutig als Täter aus. Verteidiger Hamza Ovacin führt aus, dass sein Mandant kognitiv deutlich eingeschränkt ist, “äußerst einfach gestrickt”, umschreibt es der Anwalt. Der Schaden, 950 Euro, wurde mittlerweile gutgemacht. Eine neue Strafe wird verhängt. Sie fällt ziemlich ähnlich aus wie jene vom Jänner dieses Jahres. Statt drei Jahre und acht Monate gibt es nun drei Jahre und sechs Monate Haftstrafe für den bislang Unbescholtenen. Dem Opfer werden 500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.