“Es war ein Beziehungsmord” – Urteil: Lebenslang!

VN / 03.10.2025 • 19:21 Uhr
"Es war ein Beziehungsmord" – Urteil: Lebenslang!
Über das weitere Schicksal des Angeklagten ist am Freitagabend entschieden worden. vn/gs

Im Mordprozess von Kennelbach sprachen die Geschworenen den 26-jährigen Angeklagten für schuldig.

Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag das Urteil im Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer 25-jährigen Spanierin gefallen. Ein 26-jähriger Vater, ihr früherer Partner, wurde schuldig gesprochen. Die Geschworenen folgten damit im Wesentlichen der Anklage.

Staatsanwaltschaft: Widersprüche und klare Indizien

Staatsanwalt Johannes Hartmann betonte in seinem Schlussvortrag die zahlreichen Widersprüche des Angeklagten. Zunächst hatte dieser bestritten, mit dem Opfer überhaupt in Kennelbach gewesen zu sein. Zeugen, Standortdaten seines Handys und ein Selfie belegten jedoch das Gegenteil. Schließlich räumte er ein, “vielleicht doch” dort gewesen zu sein – unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen.
Als schwerwiegende Beweise führte die Anklage auch Blutspuren des Opfers am Körper des Angeklagten sowie die Feststellungen der Gerichtsmedizin an. Diese kam zum Schluss, dass der Körper des Opfers fest gepackt und in die Büsche gezogen worden sei. Für die Staatsanwaltschaft war klar: “Das war Beziehungsmord.”

Privatbeteiligtenvertreter: Gewalt als Muster

Die Vertreter der Opferfamilie erinnerten an die Vorgeschichte: Bereits in Barcelona war es zu Gewalttaten gekommen, die Mutter hatte die blauen Augen ihrer Tochter dokumentiert. Auch im Sommer 2024 berichteten Zeugen von aggressivem Verhalten des Angeklagten, insbesondere unter Rauscheinfluss.
Hinzu kamen weitere Indizien: Am Tag nach der Tat meldete sich der Angeklagte krank – für seinen Arbeitgeber ein ungewöhnliches Verhalten. In Chatnachrichten sprach er von Selbstmordgedanken, nachdem er erfuhr, dass er verdächtigt wird. Auch DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Opfers konnten eindeutig ihm zugeordnet werden.

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Die Privatbeteiligten Bernd Widerin und Eva Müller meldeten Schadenersatzansprüche für die Familie des Opfers an.VN/gs Rechts im Bild Staatsanwalt Johannes Hartmann

Verteidigung: Zweifel an Beweisen

Die Anwälte David Lissy und Manfred Keller forderten Freispruch. Es gebe weder Blutspuren noch eine gesicherte Tatzeit. DNA-Spuren sowie Blutspuren könnten vom Geschlechtsverkehr stammen. Keller sprach zudem von Ermittlungsfehlern und behauptete, dass durch falsche Untersuchungen mögliche Beweise vernichtet worden seien.

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Die beiden Anwälte des Angeklagten: Manfred Keller (l.) und David Lissy. VN/GS

Urteil: Schuldspruch

Die Geschworenen befanden den Angeklagten am Freitagabend für schuldig in der Frage, ob er seine ehemalige Lebensgefährtin ermordet hat. Das Urteil lautet lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung hat gegen das Urteil sämtliche Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung) angemeldet.

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Den Vorsitz im Geschworenensenat führte Richter Theo Rümmele. VN/Gs