Eine böse Überraschung zum 50. Geburtstag

VN / 08.10.2025 • 17:21 Uhr
Gericht
Der Schmuckdieb bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. eckert

Einbrecher stahl Gold und Schmuck der Familie, die auswärts den „Runden“ feierte.

Feldkirch „Das ist heute ein nicht ganz alltäglicher Fall“, beginnt Verteidiger Clemens Haller sein Plädoyer bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Und es stimmt, es kommt nicht allzu häufig vor, dass jemand einbricht, keine verwertbaren Spuren hinterlässt und sich trotzdem freiwillig der Polizei stellt. „Das schlechte Gewissen hat ihm keine Ruhe gelassen, er will reinen Tisch machen und die Sache hinter sich bringen“, erklärt Haller. Den Einbruch ihn ihr Haus hinter sich lassen kann die Dornbirner Familie, deren Schmuck und Geld gestohlen wurde, nicht so einfach. „Meine Tochter hat Angst, sie kann nicht alleine zuhause bleiben und auch wir fühlen uns daheim nicht mehr wohl“, ist das Einbruchsopfer aufgewühlt.

Bescheid gewusst

Der Angeklagte, ein 41-jähriger Türke, ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hat fünf Vorstrafen, darunter einige einschlägige. Und erst 2023 wurde er wegen schwerem Diebstahl zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Dennoch schnappte er sich vier Monate später seinen Hubwagen, fuhr damit in Dornbirn zu dem Haus der Opfer. Seine frühere Freundin hatte bei den Hausbesitzern geputzt, von da her kannte er die Verhältnisse und wusste, dass die Geschäftsleute, die seit 25 Jahren in Dornbirn ein Unternehmen führen, wohlhabend sind.

Zudem brachte er in Erfahrung, dass die Familie an jenem Abend den 50. Geburtstag der Ehefrau und Mutter auswärts feiern würden. So fiel es auch niemandem auf, dass der Mann die Terrassentüre aufhebelte und sich rund eine Stunde im Haus aufhielt, ehe er sich mit dem 60 Kilo schweren Tresor auf den Weg in ein nahegelegenes Waldstück machte. Wie er den Tresor aufbrachte, will die Richterin wissen. „Mit einem Hammer und einem Metallstück, das ist mein Beruf“, meint der gelernte, aber arbeitslose Schweißer.

Mindestens 100.000 Euro Beute

Der Mann, der gleich zu Beginn der Verhandlung will, dass man ihn schuldig spricht und verurteilt, hat keine große Lust, die Sache nochmals zu erzählen. Das bestohlene Ehepaar gibt die Beute mit 216.000 Euro an. Der Einbrecher selbst gibt weit weniger zu. Gold, Uhren und Schmuck hat er in München versetzt und angeblich 18.000 Euro dafür kassiert.

Das Geld hat er im Casino Bregenz und in der Schweiz verspielt. Einen schicken Anzug gekauft hat er sich außerdem. Übrig ist jedenfalls nichts mehr. Der Schöffensenat verurteilt den Einbrecher zu insgesamt zwei Jahren unbedingter Haft. Die Beute muss er den Opfern zurückerstatten, was sich in der Praxis als schwierig erweisen wird. Das Urteil ist rechtskräftig. Besonders strafmildernd erwies sich die freiwillige Selbstanzeige. „Ansonsten würde die Polizei heute noch im Trüben fischen“, so die Richterin.