Streit wegen Teppich auf dem “Grenzzaun”

Zoff unter Nachbarn endete mit Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Feldkirch Seit mehreren Jahren schwelt offenbar ein Streit zwischen zwei Nachbarn in einer Bodenseegemeinde. Auf der einen Seite wohnt ein Techniker mit seiner Ehefrau in einem Haus, daneben eine Lehrerin, die sich angeblich vor allem eines wünscht: “Bitte einfach mehr Abstand, ich möchte möglichst wenig Kontakt, das ist alles”.
Eskaliert
Anfang Juni eskalierte dann offenbar ein Streit. Der Techniker hatte Mittagspause, war am Essen und sah, dass schon wieder der Teppich der Nachbarin auf dem die Grundstücke trennenden Zaun hing. Auf “seinem” Zaun, wie er betont. “Wenn Du noch einmal den Teppich über diesen Zaun hängst, schlage ich Dich zusammen”, drohte er. Die Frau zeigte ihn an.
Schlussendlich musste er als Angeklagter vor das Landesgericht. “Kann sein, kann auch nicht sein, ich weiß es einfach nicht mehr, ich war einfach verärgert”, gibt der bislang Unbescholtene bei der Verhandlung an. “Wenn ich das gesagt habe, tut es mir leid und ich entschuldige mich dafür, kein Problem”, räumt er ein. Schließlich sei er nicht nachtragend und auch froh, wenn die Sache erledigt sei.
Dennoch ist sich der Angeklagte offenbar keiner großen Schuld bewusst. Der Techniker sagt, die andere sei permanent auf Provokation aus. Er habe vor zwei Jahren extra seine Grenzen “gesichert”, was nicht ganz billig gewesen sei, und die Nachbarin habe die Grenzfestlegung unterschrieben. Im Nachhinein würde sie aber immer wieder mit dem Thema von Neuem anfangen, außerdem sei sie schon gegenüber seiner Frau handgreiflich geworden und würde ständig mit neuen Aktionen für Ärger sorgen.
Außergerichtlicher Tatausgleich
Die Lehrerin nimmt die Entschuldigung an, kommt dann aber gleich mit einem weiteren Beispiel aus der Vergangenheit. Sie habe sich sehr darüber geärgert, dass der Nachbar an ihrem Geburtstag penetrant bei ihr geklingelt habe. “Ich wollte Dir doch nur gratulieren”, erklärt der Verdutzte. “Das will ich aber nicht, so gut kennen wir uns nicht”, so die Lehrerin. “Na gut, dann lasse ich das künftig. Aber Du bist auch nicht einfach”, hält der Beschuldigte entgegen. Schlussendlich kommt ein außergerichtlicher Tatausgleich zustande. Zusätzlich zur Entschuldigung muss der Mann für die Verfahrenskosten noch 200 Euro bezahlen. Dann ist das Strafverfahren wegen versuchter Nötigung ohne Vorstrafe vom Tisch.