Den Gegner auf die Motorhaube “gelegt”

VN / 28.09.2025 • 15:34 Uhr
Gerciht
Der Angeklagte gab sich vor Gericht äußerst reumütig. Eckert

Auseinandersetzung bei Tankstelle endete mit einem Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Feldkirch Im September vergangenen Jahres gerieten zwei Männer bei einer Tankstelle in Rankweil in Streit, ein Wort gab das andere. Schließlich eskalierte die Auseinandersetzung. Einer der beiden stieg in seinen Pkw und fuhr damit langsam auf seinen Widersacher zu. Letzterer wurde auf die Motorhaube des Pkw geschleudert und eine minimale Strecke darauf mittransportiert. Beim anschließenden Sprung von der Haube zog sich der Mann eine harmlose Prellung zu. Strafrechtlich heißt dies dennoch: Nötigung und Körperverletzung und damit ein Strafverfahren vor dem Landesgericht.

“Habe überreagiert”

“Ich habe damals einfach überreagiert, es war ein Fehler und es tut mir heute auch leid”, räumt der 32-jährige, frisch gebackene Vater als Beschuldigter vor Gericht ein.

Der Angeklagte erscheint ohne Anwalt vor Gericht. Es gibt für ihn nicht viel zu sagen: “Wie ich schon gesagt hab, es war einfach ein Fehler. Ich hatte Angst vor dem anderen Mann.” Eine von der Staatsanwaltschaft angebotene Diversion, also ein außergerichtlicher Tatausgleich, war bereits in der Vergangenheit gescheitert.

Richterin Silke Wurzinger schlägt jedoch erneut eine solche Lösung vor. Schließlich ist der Arbeiter unbescholten, er sieht seinen Fehler ein und die Schuld wiegt nicht allzu schwer. Auch die Staatsanwaltschaft ist mit einer Diversion einverstanden. Somit wird eine Buße von 800 Euro festgelegt. Die kann der Beschuldigte, dessen finanzielle Lage nicht allzu rosig aussieht, in Raten bezahlen. Er hatte bereits Exekutionen, die Raten ermöglichen ihm damit noch etwas zeitlichen Spielraum. Damit sollte es möglich sein, immerhin verdient er zwischen 2300 und 2400 Euro netto pro Monat.

Weiterhin unbescholten

Der bislang Unbescholtene bleibt somit weiterhin ohne Vorstrafe. “Es war wirklich keine Absicht”, sagt er abschließend. Nun ist er erleichtert, dass die Sache vom Tisch ist. Allerdings erst dann, wenn der Betrag von 800 Euro plus 150 Euro Verfahrenskosten vollständig bezahlt ist.