Geringere Haftstrafe für verurteilten Vergewaltiger

Ex-Frau zu Schwangerschaftsabbruch genötigt und grob misshandelt.
Feldkirch Bereits im Jänner wurde der heute 45-jährige Rumäne am Landesgericht Feldkirch wegen einer ganzen Reihe von Gewaltdelikten gegenüber seiner Frau (später Ex-Frau) verurteilt. Die Haftstrafe wurde damals mit vier Jahren bemessen, seither sitzt er in U-Haft. Außerdem wurden dem Opfer 7000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Der größte Teil des Urteils ist bereits rechtskräftig geworden. Nun geht es vor allem um die Strafbemessung. Die schlimmsten Anklagepunkte bleiben allerdings bestehen, wenngleich der Mann immer noch beteuert, dass sie nicht stimmen würden.
Lange Leidensdauer
Im Alter von 16 Jahren hatte die Rumänin den Arbeiter in ihrer Heimat kennengelernt, mit 18 zog sie zu ihm nach Vorarlberg. Doch eigentlich fehlte ihr gegenüber immer der Respekt, sagt die Frau, die langsam wieder Fuß fasst, heute. Gemeinsam bekamen sie zwei Kinder, beim dritten zwang sie der Ehemann zur Abtreibung. “Sonst schlage ich Dich so, dass Dein Kind behindert zur Welt kommt”, zitiert Opferanwältin Eva Müller eine seiner Drohungen gegenüber ihrer Mandantin. “Sie hat heute diese Gewalt und den Schwangerschaftsabbruch nicht verkraftet und ist im Leben noch lange noch nicht dort angekommen, wo sie hin möchte”, beschreibt die Anwältin das Leben mit Alpträumen, Unsicherheit und Misstrauen des Opfers. Selbst nach der Scheidung vergewaltigte der Rumäne seine Ex-Frau im Keller.
Neue Strafbemessung
Die Verteidigung betont, dass der Mann bislang unbescholten war und auch einiges an Gewalt zugebe. Der Angeklagte, der mittlerweile eine neue Verlobte hat, gibt unter Tränen an, dass er nicht mehr wisse, was er sagen solle. Der Senat senkt die Strafe aufgrund eines weggefallenen kleineren Vorwurfes. Doch viel ist es nicht. Statt der ursprünglich verhängten vier Jahre werden es nun drei Jahre und neun Monate Gefängnis. Die 7000 Euro an das Opfer muss er nach wie vor bezahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.