Zehn Monate Haftstrafe für zehnfach Vorbestraften

38-jähriger Italiener attackierte Landsmann und bedrohte Polizeibeamte.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann lebte in Deutschland, ansonsten wusste man eine Weile lang nicht, wo der heute 38-jährige Italiener umging. Der erste Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2022, als er in der “Cuba Bar” in Bregenz Schwierigkeiten machte und die Polizei einschreiten musste. Später bestellte er sich in einem Imbiss ein Lahmacun (belegtes Fladenbrot) und bezahlte dieses nicht, was als Betrug gilt. Doch noch weit mehr ließ er sich im September dieses Jahres zu Schulden kommen, als er betrunken einen anderen Italiener attackierte und ihn mit einer Flasche bedrohte.
Wieder Verzögerungen
Der Prozess bei Richter Theo Rümmele musste im Oktober bereits einmal vertagt werden. Nun beginnt die Hauptverhandlung schon wieder mit Verzögerungen. Zwar ist der U-Häftling da, doch der Zeuge sagt am Telefon, dass er noch in Bregenz ist. Ein “Blaulichttaxi” muss ihn bringen, so lange müssen alle am Gericht warten. Geld will der von der Polizei vorgeführte Zeuge keines. Er wurde damals zwar durch den Angriff seines Landsmannes verletzt, aber nicht schwer, wie der 27-jährige Arbeitslose sagt. Er bleibt bei seinen Aussagen, der Inhalt ist dem Gericht bekannt. “Ich möchte nur, dass der Angeklagte, wenn er mich sieht, wegschaut und mich in Ruhe lässt”, so der junge Mann.
Heftiger Widerstand
Der Angeklagte drohte seinem Opfer damals mit dem Tod, falls er die Polizei verständigen sollte. Doch die nahm den Betrunkenen dennoch fest. Allerdings ging dies auch unter tumultartigen Szenen vonstatten. Der Mann schlug heftig um sich und trat nach den Polizeibeamten. Diese behielten ihn allerdings so im Auge, dass niemand verletzt wurde. Auch die Polizisten bedrohte der Rabauke mit dem Umbringen. Nun wird der Häftling wegen gefährlicher Drohung, Betrugs, Körperverletzung, Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung zu zehn Monaten unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen hätte bei dem Unverbesserlichen bis zu drei Jahren Gefängnis gereicht.