Haftstrafen für versuchten schweren Raub verhängt

13.11.2025 • 13:35 Uhr
Gericht
Die beiden jungen Angeklagten bei der Verhandlung vor Gericht. eckert

Zwei junge Männer aus der russischen Föderation verurteilt, einen trifft es hart.

Feldkirch An einem Tag im August dieses Jahres, es war gegen 17 Uhr in Bregenz Vorkloster, Höhe AMS. Ein 18-jähriger Vorarlberger war an jenem Sommernachmittag unterwegs, als plötzlich ein Wagen anhielt. Zwei junge Männer, 17 und 19 Jahre alt, beide arbeitslos, stiegen aus. Beide sind Staatsangehörige der russischen Föderation. Sie gingen auf den jungen Mann zu und forderten von ihm 100 Euro. Der Vorarlberger weigerte sich, den Männern Geld zu geben. Nachbarn beobachteten den Vorfall, einer kam zu Hilfe, die anderen drohten mit der Polizei. Einer der Täter packte das Opfer am Kragen, der andere zog seinen Pullover hoch, sodass das Opfer einen im Hosenbund steckenden Schreckschussrevolver sehen konnte. Dann die Drohung: „Ich knall Dich ab“.

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Eine andere Version

So schildert das Opfer beim Prozess am Landesgericht Feldkirch den Überfall. Völlig anders erzählen es die beiden Angeklagten. Der Jüngere hat eine Vorstrafe. Der Ältere wurde bereits fünf Mal verurteilt, zudem hat er 25 Monate Bewährungsstrafe offen. Die beiden beschuldigten behaupten, der 18-Jährige habe bei dem mehrfach Vorbestraften zwischen dreihundert und vierhundert Euro Schulden. Zumindest 100 Euro habe man an jenem Nachmittag zurückgefordert. Dem widerspricht das Opfer: „Ich habe niemandem Geld geschuldet“.

Der Überfall erfolgte aus heiterem Himmel. Am hellichten Tag auf offener Straße. Die beiden Täter verschwanden, als andere Passanten auf den Vorfall aufmerksam wurden. Sie beschreiben das Opfer als verängstigt, zitternd und aufgeregt.

Als die Mutter ihren damals überfallenen Sohn im Gericht zu seiner Zeugeneinvernahme begleitet, wird sie von Freunden der Angeklagten als „Bitch“, also als „Schlampe“, beschimpft. Im Gefängnis wurde ein Brief abgefangen, darin bittet der massiv Vorbestrafte seinen Komplizen, den Großteil der Schuld auf sich zu nehmen. Im Verfahren hält der Jüngere dem Älteren dementsprechend den Rücken frei, als er beteuert, sein Kumpel habe nichts von einer Waffe gewusst und die Sache sei nicht abgesprochen gewesen. Doch die Rechnung geht nicht auf.

Taschenkontrolle

Der zweite Vorfall, der dem 19-Jährigen vorgeworfen wird, ist ein minderschwerer Raub. Dabei geht es um eine sogenannte „Taschenkontrolle“. Dasselbe Opfer wurde aufgehalten und auch da gab es eine Forderung nach Geld. Schlussendlich verurteilt der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Martin Mitteregger die beiden wegen versuchten schweren Raubes. Dem Zweitangeklagten wird zudem die „Taschenkontrolle“ als minderschwerer Raub angelastet.

Die Strafe für den Haupttäter: Drei Jahre Haft plus alte Strafreste, die alle zunächst auf Bewährung ausgesprochen worden waren. Somit kommen nochmals 25 Monate dazu, was in Summe über fünf Jahre Haft ergibt. Der jüngere Komplize bekommt 18 Monate, sechs davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.