Das Urteil der Geschworenen: Messerstich im K-Shake war versuchter Mord!

26.11.2025 • 12:59 Uhr
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Der Angeklagte vor dem Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher. vn/gs

Syrer (21) nach blutiger Attacke in Röthner Diskothek verurteilt. So hoch ist die über ihn verhängte Strafe.

Feldkirch Es begann mit einer Rangelei und endete blutig. In jener Nacht am 1. Dezember des Vorjahres stach ein 21-jähriger Syrer eine aufgeklappte Messerklinge in die Brust eines damals 18-jährigen Vorarlbergers und verletzte ihn lebensgefährlich. Geschehen im Raucherbereich der Disko in Röthis (die VN berichteten).

Knapp ein Jahr später muss sich der syrische Täter vor dem Geschworenensenat am Landesgericht Feldkirch verantworten. Staatsanwalt Philipp Höfle macht es im Eingangsplädoyer eindeutig klar: Für ihn als öffentlichen Ankläger handelte es sich bei der Attacke um das Verbrechen des versuchten Mordes.

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Der 21-jährige Angeklagte vernimmt es ruhig und gefasst. Auch als ihm die vorsitzende Richterin Sabrina Tagwercher die entscheidende Frage stellt: “Haben Sie bewusst zugestochen?”

“Wollte nicht, dass er stirbt”

“Ja, ich bekenne mich schuldig” kommt prompt aus dem Mund des Syrers. “Aber ich wollte nicht, dass er schwer verletzt wird oder gar stirbt, ich schwöre es! Ich habe es in diesem Moment getan, ohne nachzudenken.” Er sei der Angegriffene gewesen und im verzweifelten Affekt in Notwehr gehandelt. So sei das zu verstehen. “Denn er boxte mir ins Gesicht und hat mich geschlagen, geschlagen, geschlagen. Ich wollte, dass das aufhört.” Dann zog er das Messer mit bereits aufgeklappter Klinge aus der Hosentasche. Und stach zu.

Doch warum hatte er überhaupt ein Messer dabei? Dieser Frage aus dem Senat der Geschworenen entgegnet der Beschuldigte mit den Worten: “Ich hatte Angst, dass mich ein Dealer aufsuchen könnte, weil ich kein Geld für seine Drogen hatte.”

Kokain und Alkohol

In der Tat stand der Angeklagte damals unter Beeinträchtigung von Alkohol und Kokain. Dann bringt der Syrer noch eine gewisse Traumatisierung aus Kindheitserinnerungen in seiner Heimat ins Spiel. “IS und so . . .” erwähnt er beiläufig. Als Grund für die Auseinandersetzung führt er an, dass sein Widersacher vorher mit einem anderen Lokalbesucher gerauft habe. Er selbst hätte sie nur auseinanderbringen wollen, ehe die Situation eskalierte.

Zurechnungsfähig

Die Verhandlung setzt sich nun mit dem Vortrag von Gerichtspsychiater Reinhard Haller fort. Der Experte hatte den Angeklagten begutachtet und kommt zum Schluss, dass der 21-Jährige ein “Hyperaktivitätssyndrom” in sich trägt. Auch wenn der Angeklagte zum Tatzeitpunkt psychisch instabil gewesen und unter Beeinträchtigung von Rauschmitteln gestanden sei, müsse man bei ihm eine Unzurechnungsfähigkeit ausschließen.

Die andere Version

Das damalige Opfer des Beschuldigten, der 19-jährige Vorarlberger, tritt in den Zeugenstand. Der junge Mann zeichnet eine völlig andere Version des Geschehens. Er schildert, dass er damals zunächst von Frauen beleidigt worden sei, ehe plötzlich der Syrer auf ihn zukam. “Erst hat er mir eine Watsche verpasst. Dann wurde er immer aggressiver und schlug auf mich ein. Ich sagte ihm immer wieder, dass das nichts bringe und er aufhören soll. Schließlich habe ich mich gewehrt und ihn weggestoßen.”

Zwölf Jahre Haftstrafe

Nachdem sie beide auf dem Boden gelegen waren, sei er aufgestanden, weggegangen und habe dann sein blutiges T-Shirt aufgezogen. “Erst dann bemerkte ich die Stichverletzung in meiner Brust”, sagt er. Allerdings beteuert der 19-Jährige auch, dass er selbst damals kein Messer wahrgenommen habe. Auch vom Stich hätte er nichts mitbekommen.

Weitere Zeugen bestätigen vor Gericht die Auseinandersetzung. Einige von ihnen behaupteten, dass das Opfer den Täter erst angegriffen habe, andere das Gegenteil. Nach den Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung zogen sich die Geschworenen zur Beratung und Urteilsfindung zurück. Gegen 18 Uhr wurde das Urteil verkündet. Und es fiel im Sinne der Anklage aus. Der Syrer wurde wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.