14-Jähriger schlug Elfjährige ins Gesicht

Gewalt und Verbrechen / 26.03.2026 • 15:19 Uhr
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Dem 14-Jährigen wurde vorgeworfen, die Elfjährige mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen zu haben. Vor Gericht ist dann vieles etwas anders. Christiane Eckert

Doch die Gegenwehr kam nicht ganz unvermittelt, der Junge wurde gehänselt.

Feldkirch Der junge Mann ist 14, geht noch zur Schule und hat zum ersten Mal einen Termin bei Gericht. Und zwar auf der Anklagebank. Vorgeworfen wird ihm eine Körperverletzung, nämlich eine Gehirnerschütterung und eine gefährliche Drohung auf dem Pausenhof einer Bregenzer Schule.

Die Drohung zeigt sich als nicht beweisbar, die jugendlichen Belastungszeuginnen widersprechen sich diesbezüglich stark. Was die Faustschläge betrifft, ist der Schüler geständig und er entschuldigt sich auch dafür, dass er so unangemessen auf die Provokationen der Mitschülerinnen reagierte. Doch eines macht Richterin Sabrina Tagwercher dem elfjährigen Mädchen auch klar: “Man darf niemanden schlagen, aber jemanden vor seiner Wohnung abzupassen, Dinge auf ihn zu werfen und ihm den Kaugummi direkt ins Gesicht zu spucken, ist auch nicht in Ordnung. Das darf nicht wieder vorkommen, haben Sie das verstanden?”

Die Zeugin bejaht die Frage kleinlaut. Dass der Junge ihr mit einem Stein ins Gesicht geschlagen habe, nimmt sie zurück. Das hatte sie vermutet, weil sich der Schlag hart angefühlt habe, sagt sie im Nachhinein.

Entschuldigen verboten

Der 14-Jährige möchte sich bei der Elfjährigen entschuldigen. Üblich ist es, dem Opfer dabei die Hand zu geben und eine ordentliche Entschuldigung zu formulieren. Doch der Vater wehrt ab. Nach der Religion der türkischen Familie darf der Junge der elfjährigen, mit langen schwarzen Gewändern und Kopftuch verhüllten Mitschülerin nicht die Hand geben. Der Junge entschuldigt sich somit lediglich verbal.

“Das ist die letzte Chance, Sie sind sehr jung, aber noch einmal kann das Gericht Ihnen so eine Lösung nicht anbieten”, so die Richterin zu dem jugendlichen Angeklagten. Er wird nicht verurteilt, bleibt somit ohne Vorstrafe. Die Sache ist mit der formalen, öffentlichen Entschuldigung und dem reumütigen Geständnis erledigt, das Verfahren ist damit eingestellt. Bei Jugendlichen wird davon gerne Gebrauch gemacht.

Mädels können gehen

Die anderen Mädchen, die meisten ebenfalls mit Kopftuch, müssen nicht mehr als Zeugen aussagen. Sie waren mit von der Partie, als der Teenager geärgert und abgepasst wurde. Eine sagt, sie wäre vom Opfer zu einer Falschaussage angestiftet worden, die Elfjährige dementiert. Aber sie wäre ohnedies noch nicht strafmündig.

Die Drohung, dass er alle schlagen werde, wenn die Elfjährige aus dem Spital komme, habe er niemals gesagt, beteuert der Junge. “Ich hoffe, Sie haben aus dem Vorfall gelernt”, gibt die Richterin allen mit auf den Weg und hofft, die sehr jungen Teenager vor Gericht nicht mehr wiederzusehen.