Tödlicher Bootsunfall: Anklage wegen Mord eingebracht

Gewalt und Verbrechen / 21.05.2026 • 09:57 Uhr
Tödlicher Bootsunfall: Anklage wegen Mord eingebracht
Im April sah sich das Gericht aufgrund der Aussagen des Angeklagten nicht zuständig und gab es an ein Geschworenengericht weiter. Denn nach den Schilderungen des Angeklagten besteht nun Mordverdacht, nicht mehr Fahrlässigkeit.EC

Neben fahrlässiger Tötung steht nun Vorsatz im Raum, Geschworene müssen entscheiden.

Feldkirch Am 11. Oktober 2025 kam es am Bodensee, drei Kilometer vom Ufer entfernt vor Gaißau, zu einer tödlichen Kollision zwischen einem Motor- und einem Segelboot. Eine 57-jährige Deutsche kam dabei ums Leben, ihr Gatte wurde schwer verletzt. Nach den Aussagen des angeklagten 26-jährigen Bootsführers im April wurde ein Unzuständigkeitsurteil gesprochen.

Richterin Verena Wackerle hakte immer wieder nach, um ein allfälliges “Übersehen” oder eine sonstige Fahrlässigkeit herauszukristallisieren, doch weder der Mandant noch Verteidiger Nicolas Stieger gingen auf diese Variante ein. “Wenn Sie tatsächlich auf den See geschaut haben, wie Sie behaupten, müssen Sie das Segelschiff zwingend gesehen haben”, empfahl auch Martin Mennel, Anwalt des Witwers, dem Angeklagten, sich zu einer Fahrlässigkeit schuldig zu bekennen. Weil das bis zum Schluss nicht der Fall war, steht nun bedingter Vorsatz im Raum. Das bedeutet, dass der Bootsführer es bei klarer Sicht, bei Schönwetter und ohne jedes Ausweich- oder Bremsmanöver in Kauf nahm, jemanden zu überfahren.

Anklage steht

Karin Dragosits, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, bestätigt auf Anfrage, dass im gegenständlichen Fall Mordanklage eingebracht wurde. Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie könnte somit noch von der Verteidigung beeinsprucht werden. Ist dies nicht der Fall, könnte erfahrungsgemäß in zwei bis drei Monaten die Schwurgerichtsverhandlung stattfinden. Dann müssen acht Laienrichter entscheiden, was dem jungen Mann vorgeworfen werden kann.

Der 26-Jährige hat inzwischen seinen Verteidiger gewechselt. Die Feldkircher Rechtsanwältin Andrea Concin steht nun an seiner Seite. Sie ist eine erfahrene Strafverteidigerin und beschäftigt sich bereits intensiv mit der traurigen Causa. Bei der Verhandlung am Landesgericht im April war der Angeklagte äußerst betroffen, nach dem Unfall musste er psychisch betreut werden. Er trägt eine Last, die nur schwer zu verkraften ist, egal wie das Urteil ausgeht.

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Grenzfälle von fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung gibt es in der Judikatur in seltenen Fällen bei Straßenrennen. Wer beispielsweise mit 170 durch die Innenstadt rast und dabei eine Person überfährt, könnte durchaus schuldig gesprochen werden, dass er es für möglich hielt und auch in Kauf nahm, dass jemand zu Tode kommt. Die Situation im Bootsführerfall ist jedoch eine gänzlich andere.

Keine andere Möglichkeit

Auch wenn es bei diesem Fall den meisten Menschen abstrus erscheint, dass der 26-Jährige es “ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand”, dass jemand durch sein Verhalten zu Tode kommt, hatte die Richterin keine andere Möglichkeit, als ein Unzuständigkeitsurteil zu fällen. “Wir haben versucht, Ihnen die Hand zu reichen, aber jeder ist seines Glückes Schmied”, so damals Richterin Verena Wackerle. “Sechs Minuten auf ein entgegenkommendes Boot zuzuhalten, das 24 Quadratmeter Segel gehisst hat, ist keine grobe Fahrlässigkeit mehr”, begründete die Vorsitzende ihre Unzuständigkeit. Das Unzuständigkeitsurteil ist mittlerweile rechtskräftig. Als Nächstes ist der Schwurgerichtshof am Zug.