Tödlicher Bootsunfall auf dem Bodensee: Nun steht Mordanklage im Raum

Verantwortung des jungen Bootsführers lässt Gericht ein Unzuständigkeitsurteil fällen.
Feldkirch Am 11. Oktober 2025 kam es auf dem Bodensee, drei Kilometer vom Ufer entfernt vor Gaissau, zu einer tödlichen Kollision zwischen einem Motor- und einem Segelboot. Eine 57-jährige Deutsche kam dabei ums Leben, ihr Gatte wurde schwer verletzt. Nun musste der 26-jährige Vorarlberger Bootsführer des Motorbootes unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank am Landesgericht Feldkirch.
Der Angeklagte kämpft mit den Tränen. Er weiß, dass er den Tod eines Menschen verschuldet hat, und das macht ihm schwer zu schaffen. Er zeigt sich zum Teil geständig, allerdings ist er sich sicher, dass er damals niemals mit 60 km/h oder noch schneller – so wie der Schifffahrtssachverständige Reinhard Kloser dies rekonstruierte – unterwegs gewesen war. Wie es zu dem Unfall kam, kann sich der Beschuldigte laut eigenen Angaben nicht erklären.

Das Wetter war schön, die Sonne schien, es herrschte klare Sicht an jenem Herbstnachmittag gegen 15.30 Uhr. Der junge Mann war weder alkoholisiert noch sonst beeinträchtigt. Er wollte mit drei Bekannten nach Konstanz, eine letzte Ausfahrt vor dem Winter, zu einem Italiener essen gehen.
Schwer nachvollziehbar
Das in den Unfall auf tragische Weise verwickelte Mahagonisegelboot, Baujahr 1968, war sehr langsam unterwegs, es herrschte beinahe Windstille. Die Segel, rund 24 Quadratmeter, waren gehisst. Die 57-jährige Deutsche und ihr Mann genossen den Nachmittag, als sie plötzlich ein Motorboot mit hoher Geschwindigkeit auf sich zukommen sahen.
Zunächst ärgerten sie sich, weil sie dachten, der Lenker wolle ihnen hohe Wellen bescheren und sie zum Schaukeln bringen. Als das Motorboot den Kurs beibehielt, wurde den Seglern Angst. Der Deutsche rief zwei Mal verzweifelt “He!” und sprang im letzten Moment ins Wasser. Die Frau schaffte dies nicht mehr, sie wurde unter anderem vom Propeller getroffen, das Segelschiff regelrecht in zwei Teile getrennt. Die Frau erlag ihren Verletzungen, der Mann wurde schwer verletzt.
Viele Fragen
Den vier Vorarlberger Insassen des über sechs Tonnen schweren Schiffs mit zwei Dieselmotoren passierte nichts. Angeblich wussten alle im ersten Moment nicht, was passiert war. Sie dachten offenbar, sie hätten Treibholz touchiert. “Neben uns lag nach dem Krach ein Bretterhaufen”, so ein Zeuge. Die Rekonstruktion des Falles wirft viele Fragen auf. Bei den Sichtverhältnissen waren die Segler, die sich kaum vom Fleck bewegten, auf drei Kilometer sichtbar. Wenn das Motorboot verbotenerweise mit 60 km/h unterwegs war, blieben zwei Minuten, bis die Strecke auf dem geraden Kurs zurückgelegt wurde.
Waren es, wie vom Angeklagten behauptet, nur 30 km/h, dann hätte er sogar sechs Minuten Zeit gehabt, zu reagieren. Opferanwalt Martin Mennel nennt den Sachverhalt “so etwas von klar” und empfiehlt dem Angeklagten, sich schuldig zu bekennen. “Wenn Sie tatsächlich auf den See geschaut haben, wie Sie behaupten, müssen Sie das Segelschiff zwingend gesehen haben”, so Mennel.
Fall für das Schwurgericht
Richterin Verena Wackerle fällt nach vier Stunden Verhandlung mit vielen technischen Details ein Unzuständigkeitsurteil und sieht das Schwurgericht am Zug. “Wir haben Ihnen versucht, die Hand zu reichen, aber jeder ist seines Glückes Schmied”, so die Richterin. Sechs Minuten auf ein entgegenkommendes Boot zuzuhalten, das 24 Quadratmeter Segel oben hat, sei keine grobe Fahrlässigkeit mehr, sondern bedingter Vorsatz. Das heißt, man fand sich damit ab, dass allenfalls Personen zu Tode kommen, so die Begründung. Um diese Frage zu klären, muss der Fall nun vor das Schwurgericht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.