Bürokratische Ohnmacht gegen eine unsichtbare Todesgefahr

02.07.2026 • 16:20 Uhr
Bürokratische Ohnmacht gegen eine unsichtbare Todesgefahr
Unter dieser Wasserwalze drücken unsichtbare Rückströmungen die Schwimmer unter Wasser. V. Strobel

In der Ill befindet sich eine tödliche Wasserwalze, wie sich auf tragische Weise zeigte. Doch (noch) fühlt sich keine Behörde für Gegenmaßnahmen zuständig.

Bludenz: “Was muss hier noch passieren, bis etwas geschieht?”, war der Tenor zahlreicher Anrufe bei den VN. Im Fokus der Empörung stand dabei jene Stelle an der Ill, an der am vergangenen Sonntag drei Menschen in den tödlichen, unterirdischen Wirbel einer Wasserwalze gerieten und dadurch ihr Leben verloren.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Der Platz wird oft von Badenden frequentiert. Doch kein Schild, kein Hinweis warnt vor der heimtückischen Gefahr, die unter der dortigen, von außen unscheinbar wirkenden Wasserwalze lauert. Das trifft bei vielen Leuten auf Unverständnis. Vor allem jetzt, nachdem die Schockwirkung nach der kürzlichen Unfalltragödie an jener Stelle offenbar nicht tief genug ist, um die zuständigen Behörden Maßnahmen gegen das Risiko ergreifen zu lassen.

Kein Warnhinweis

“Dabei wäre es doch das Einfachste, an dieser Stelle mit einem Warnschild auf die Lebensgefahr hinzuweisen. Das könnte Leben retten”, meinte nicht nur Brigitte Matthä, eine der Ersthelferinnen bei der schrecklichen Unfalltragödie am vergangenen Sonntag (die VN berichteten).

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Keine Zuständigkeit

Doch wer ist die zuständige Behörde? Da die Ill ein öffentliches Gewässer sei, wurden die VN an die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Vorarlberg verwiesen. Deren Leiter Wolfram Hanefeld erklärte jedoch, dass Entscheidungen über allfällige Beschilderungen oder sonstige Maßnahmen vor Ort grundsätzlich nicht im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft bzw. des Landes lägen.

Bürokratische Ohnmacht gegen eine unsichtbare Todesgefahr
Könnte ein Beispiel sein: Schild der illwerke vkw, die auf die Schwallgefahr hinweist. vol

Bleiben noch die illwerke vkw, die entlang der Vorarlberger Fließgewässer, unter anderem auch der Ill, zahlreiche Warntafeln mit Hinweis auf die Schwallgefahr aufstellten. “Doch ausschließlich wegen der Schwallgefahr, da diese im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbetrieb steht. Das ist an jener betreffenden Unglücksstelle jedoch nicht der Fall”, weist auch Andreas Neuhauser, Pressesprecher der illwerke vkw, deren Zuständigkeit zurück.

Bürokratische Ohnmacht gegen eine unsichtbare Todesgefahr
Mario Amann ist Projektleiter von “Sicheres Vorarlberg”.

Mario Amann ist Projektleiter von “Sicheres Vorarlberg”. Ihm ist die Problematik an der Ill bekannt. Und er möchte nicht tatenlos bleiben, wie er ankündigt. “Das Mindeste, was wir tun können, ist, aus dieser Tragödie zu lernen und zu versuchen, entsprechende Maßnahmen zu finden. Ich sehe dort auch den größten Hebel, wenn die Menschen für dieses Thema sensibilisiert werden und die Gefahren erkennen. Die Vor- und Nachteile einer punktuellen Signalisation vor Ort werden wir dabei auch mitdiskutieren.” Man werde also in Richtung einer Warntafel an jener Stelle gehen und diesbezüglich Gespräche mit den zuständigen Institutionen führen.

Bürgermeister mit dabei

Zu diesen gehört auch Georg Bucher, Bürgermeister der Gemeinde Bürs, die an den Standort des Unfallgeschehens grenzt. “Ich habe nichts gegen die Aufstellung einer solchen Warntafel. Nur muss das mit dem Grundbesitzer abgeklärt werden. Und da es ein öffentliches Gewässer ist, ist der Grundbesitzer die Republik Österreich beziehungsweise ihr Stellvertreter, die Abteilung der Vorarlberger Wasserwirtschaft. Allerdings gibt es noch mehr ähnliche Gefahrenstellen bei Vorarlberger Fließgewässern. Eine solche Tafel müsste einheitlich sein und an sämtlichen potenziellen Gefahrenstellen aufgestellt werden”, so Bucher gegenüber den VN.