Opferfamilie bekommt vorerst keinen Schadenersatz

VN Titelblatt / 09.09.2021 • 22:25 Uhr

Wien Die Familie des ermordeten Leiters der Sozialabteilung in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist mit ihrer Forderung auf Schadenersatz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien vorerst abgeblitzt. Die Richterin teilt die Ansicht der Republik. Die Voraussetzung für eine Amtshaftung sei nicht gegeben, sagt sie bei der Verhandlung am Donnerstag. Die Lebensgefährtin und deren Kinder fordern jeweils 20.000 Euro Schadenersatz, der Vater 10.000 Euro, inklusive Feststellungsbegehren für zukünftige Folgen. »A6