Schuldspruch in der Causa Reichart war nicht “verfassungswidrig”
bregenz Im März dieses Jahres war der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger am Landesgericht Feldkirch wegen übler Nachrede verurteilt worden, weil er die Kulturreferatsleiterin Judith Reichart zu Unrecht eines unehrenhaften und betrügerischen Verhaltens beschuldigt hatte. Moosbrugger reichte deshalb beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag ein, das Gesetz als „verfassungswidrig“ aufzuheben. Sein Normprüfungsantrag ist vom VfGH jedoch als unzulässig abgewiesen worden. »A10