Höchstgericht segnet Kreditauflagen ab

VN Titelblatt / 03.01.2024 • 22:28 Uhr

Verfassungsgerichtshof sah keine Chance für Antrag auf Aufhebung der KIM-Verordnung.

Wien Der Verfassungsgerichtshof hat kein Problem mit der geltenden KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht, mit der Kriterien für private Immobilienkredite aufgestellt werden. Das Höchstgericht behandelte den Antrag eines Vorarlbergers gar nicht erst inhaltlich, da es keinerlei Chancen auf einen Erfolg sah. Es hielt aber fest, dass die Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren sind. Diese Passage hebt auch Michel Haller, Vorstandsvorsitzender der Hypo Vorarlberg, hervor. Unterdessen hat die Nationalbank dem Parlament Zahlen über die Nutzung von Ausnahmekontingenten durch einzelne Banken präsentiert: 50 Prozent schöpfen diese nicht einmal zur Hälfte aus. »A3